Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eins Ratsmitgliedes:
Zur Durchführung
der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen im Vereinshaus Worringen beschließen
wir, dem Träger einen einmaligen, zweckgebundenen städtischen Zuschuss in Höhe
von 10.500 € in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von
Bürgerhäusern und -zentren, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zu gewähren.
Den
Mehraufwendungen stehen an gleicher Stelle entsprechende Wenigeraufwendungen
bei der Bezuschussung freier Träger gegenüber.
Köln, den
29.12.2010
In Vertretung
gez. Streitberger gez.
Frank
Beigeordneter Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.