Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eins Ratsmitgliedes:

 

 

Zur Durchführung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen im Vereinshaus Worringen beschließen wir, dem Träger einen einmaligen, zweckgebundenen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.500 € in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zu gewähren.

Den Mehraufwendungen stehen an gleicher Stelle entsprechende Wenigeraufwendungen bei der Bezuschussung freier Träger gegenüber.

 

 

Köln, den 29.12.2010

 

In Vertretung

gez. Streitberger                                                                                                       gez. Frank

Beigeordneter                                                                                                           Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.