Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 64424/03
mit gestalterischen Festsetzungen für ein circa 1 500 m² großes Teilgrundstück aus dem Flurstück
339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen
Elzstraße 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— nach § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich
auszulegen. Die Erschließung der auf dem
Baugrundstück des Kindergartens geplanten drei Stellplätze für das Personal
soll über die Elzstraße und dann nur noch etwa 5 bis 10 m über den Fuß- und
Radweg in Verlängerung der Elzstraße erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Burauen, Frau Heithorst, Herr Hilgers, Herr Strassfeld