Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

1.       Der Rat beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 - Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beschlossen werden hiermit insbesondere die Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln sowie die Modifikation der Kölner Sortimentsliste.

Der Rat folgt damit auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.

2.       Zur Unterstützung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt der Rat die Verwaltung, einen Konsultationskreis unter Beteiligung der Interessenvertretungen des Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

3.       Der Rat nimmt die im Teil B des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die dargestellten Änderungen zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten. Zur konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung von Einzelprojekten sind von den jeweils zuständigen Gremien Beschlüsse im Rahmen von Einzelvorlagen erforderlich.

4.       Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.

Alternative: Keine
Den heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ist ein umfassender Schutz sowie die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche ohne ein nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept / Einzelhandelskonzept nicht durchsetzbar.

 


Abstimmungsergebnis:

Vertagt.