Betreff
Aussengastronomie am Römerbrunnen
Der Bereich am Römerbrunnen neben dem Zeughaus ist ungenutzt und daher häufig auch verschmutzt. Im Brunnenbereich sammelt sich ebefalls Abfall an.
Der Gastronom eines Restaurantbetriebes in der Komödienstr. (Nordseite) ist daran interes-
siert, eine Außengastronomie am Römerbrunnen zu betreiben. Dies bedeutet nicht nur eine soziale Kontrolle dieses Bereichs, sondern der Gastronom hatte in Gesprächen auch seine
Bereitschaft erklärt, für die Reinigung der ihm dann überlasssenen Platzfläche und des Brun-nens Sorge zu tragen. Leider wurde der Antrag des Interessenten bisher von der Stadt Köln abgelehnt.
Die CDU-Fraktion in der BV 1 fragt die Verwaltung:
Aus welchen Gründen wurde dem Gastronom die Genehmigung nicht erteilt und mit welchen Bedingungen könnte die Erlaubnis evtl. erteilt werden?
Bernhard Mevenkamp
Der Bereich am Römerbrunnen neben dem Zeughaus ist ungenutzt und daher häufig auch verschmutzt. Im Brunnenbereich sammelt sich ebefalls Abfall an.
Der Gastronom eines Restaurantbetriebes in der Komödienstr. (Nordseite) ist daran interes-
siert, eine Außengastronomie am Römerbrunnen zu betreiben. Dies bedeutet nicht nur eine soziale Kontrolle dieses Bereichs, sondern der Gastronom hatte in Gesprächen auch seine
Bereitschaft erklärt, für die Reinigung der ihm dann überlasssenen Platzfläche und des Brun-nens Sorge zu tragen. Leider wurde der Antrag des Interessenten bisher von der Stadt Köln abgelehnt.
Die CDU-Fraktion in der BV 1 fragt die Verwaltung:
Aus welchen Gründen wurde dem Gastronom die Genehmigung nicht erteilt und mit welchen Bedingungen könnte die Erlaubnis evtl. erteilt werden?
Bernhard Mevenkamp
Vorlage
AN/1645/2012
Art
Anfrage nach § 4 BV1 (CDU)