Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.11.2009 Rat | 5.4.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Anmerkung: Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt. Vorschlag der Verwaltung: Stadtdirektor Guido Kahlen Vorschläge des Rates: Vorschlag 1: (SPD) Martin Börschel Werner Böllinger Vorschlag 2: (CDU) Karl-Jürgen Klipper Herbert Reul Vorschlag 3: (Grüne) Gerd Brust Manfred Waddey Vorschlag 4: (FDP) Ulrich Breite Vorschlag 5: (pro Köln) Judith Wolter Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben. Davon ungültig: -- Stimmen Enthaltungen 4 Stimmen Damit liegen 87 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen: Vorschlag 1: 26 Stimmen Vorschlag 2: 25 Stimmen Vorschlag 3: 21 Stimmen Vorschlag 4: 10 Stimmen Vorschlag 5: 5 Stimmen Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach
Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt: Vorschlag 1: Martin Börschel Werner Böllinger Vorschlag 2: Karl-Jürgen Klipper Herbert Reul Vorschlag 3: Gerd Brust Manfred Waddey Vorschlag 4: Ulrich Breite Der Beschluss
lautet demnach wie folgt: Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG folgende 8 Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor: 1. Stadtdirektor Guido Kahlen
2. Martin Börschel 3. Werner Böllinger 4. Karl-Jürgen Klipper 5. Herbert Reul 6. Gerd Brust 7. Manfred Waddey 8. Ulrich Breite Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. |