BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
19.11.2009 Rat5.4.3öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Stadtdirektor Guido Kahlen

 

Vorschläge des Rates:

 

Vorschlag 1: (SPD)

Martin Börschel

Werner Böllinger

 

Vorschlag 2: (CDU)

Karl-Jürgen Klipper

Herbert Reul

 

Vorschlag 3: (Grüne)

Gerd Brust

Manfred Waddey

 

Vorschlag 4: (FDP)

Ulrich Breite

 

Vorschlag 5: (pro Köln)

Judith Wolter

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              4 Stimmen

 

Damit liegen 87 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              26 Stimmen

Vorschlag 2:              25 Stimmen

Vorschlag 3:              21 Stimmen

Vorschlag 4:              10 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

Martin Börschel

Werner Böllinger

 

Vorschlag 2: 

Karl-Jürgen Klipper

Herbert Reul

 

Vorschlag 3: 

Gerd Brust

Manfred Waddey

 

Vorschlag 4: 

Ulrich Breite

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat schlägt der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG folgende 8 Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

1. Stadtdirektor Guido Kahlen


(Gem. § 113 Abs. 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. ein
von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln)

 

2. Martin Börschel

3. Werner Böllinger

4. Karl-Jürgen Klipper

5. Herbert Reul

6. Gerd Brust

7. Manfred Waddey

8. Ulrich Breite

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.