Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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07.05.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln | 3.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Mitglieder des Betriebsausschusses Bühnen bitten die als Tischvorlage zugesetzte Ratsvorlage in die Sondersitzung am 21.05.2019 zu vertagen. Der Finanzausschuss wird gebeten, vorbehaltlich der Entscheidung des Betriebsausschusses Bühnen, in seiner Sitzung am 20.05.2019 einen Beschluss herbeizuführen. Beschluss:Die Vorlage wird in die Sondersitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 21.05.2019 vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
20.05.2019 Finanzausschuss | 10.18 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Um eine schriftliche Darstellung der Aussagen zur Chorakademie wird gebeten. | |||||||
21.05.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln | 3.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss:1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in
Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019/20 in der zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung fest. 2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der
Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 2,0 Mio. € in Anspruch zu
nehmen. 3.
Die bisher im Stellenplan für das Sanierungsteam bis zum
31.12.2019 befristet geführten Stellen werden bis zum Abschluss der Maßnahme
verlängert (vorerst bis zum 31.12.2022). Die Betriebsleitung wird ermächtigt,
die entsprechenden Verträge abzuschließen. | |||||||
21.05.2019 Rat | 10.7 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung
in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019/20 in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung fest. 2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird
ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem
Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 2,0 Mio. €
in Anspruch zu nehmen. 3.
Die bisher im Stellenplan für das Sanierungsteam bis zum
31.12.2019 befristet geführten Stellen werden bis zum Abschluss der Maßnahme
verlängert (vorerst bis zum 31.12.2022). Die Betriebsleitung wird ermächtigt,
die entsprechenden Verträge abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT zugestimmt. |