Beschluss: zurückgestellt


Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist zu Beginn der Sitzung wegen Beratungsbedarf zurückgestellt worden.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.06.2021 (AN/1360/2021) abstimmen(es erfolgen zwei Einzelabstimmungen):

 

1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

  1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Oberen Bruchweg im Osten, der Astrid-Lindgren-Allee im Süden, der Marta-Heublein-Straße mit Wendeanlage und einem benachbarten Grundstück im Westen und der Bestandsbebauung und den dazu gehörigen Grundstücken entlang der Marta-2 Heublein-Straße im Norden (Sportpark Brück; Flur 71, Flurstücke 4553, 4551 und 4720) – Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee - in Köln-Kalk-Brück - einzuleiten mit dem Ziel Wohneinheiten in innovativen Formen mit geringer Flächeninanspruchnahme, z.B. gestapelten Reihenhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau, unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen; dabei ist aufgrund des Klimawandels auf eine maßvolle Versiegelung und naturnahe und klimaresilente Gestaltung des Quartiers Wert zu legen;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, und den Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und die Bezirksvertreterin Dr. Groß (DIE LINKE.) bei Enthaltung des Bezirksvertreters Winkler (AFD) zugestimmt.

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

  1. Das vorgelegte städtebauliche Konzept ist zu überarbeiten mit dem Ziel, den Anteil der im Geschosswohnungsbau zu errichteten Wohneinheiten deutlich zu erhöhen. Dabei sind genügend Einheiten für behindertengerechtes sowie auch betreutes Wohnen zu berücksichtigen und einzuplanen.

 

  1. Die Einrichtung eines für alle Bürger*innen zugänglichen Gemeinschaftstreffs ist zu prüfen.

 

  1. Die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen ist zu erhöhen.

 

  1. Für die bisher im Brücker Sporttreff ansässigen Sportvereine und Zusammenschlüsse sind Hallenzeiten in der noch zu realisierenden Zweifachturnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Winkler (AFD) zugestimmt.

 

Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den gesamten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

  1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Oberen Bruchweg im Osten, der Astrid-Lindgren-Allee im Süden, der Marta-Heublein-Straße mit Wendeanlage und einem benachbarten Grundstück im Westen und der Bestandsbebauung und den dazu gehörigen Grundstücken entlang der Marta-2 Heublein-Straße im Norden (Sportpark Brück; Flur 71, Flurstücke 4553, 4551 und 4720) – Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee - in Köln-Kalk-Brück - einzuleiten mit dem Ziel Wohneinheiten in innovativen Formen mit geringer Flächeninanspruchnahme, z.B. gestapelten Reihenhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau, unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen; dabei ist aufgrund des Klimawandels auf eine maßvolle Versiegelung und naturnahe und klimaresilente Gestaltung des Quartiers Wert zu legen;

 

  1. Das vorgelegte städtebauliche Konzept ist zu überarbeiten mit dem Ziel, den Anteil der im Geschosswohnungsbau zu errichteten Wohneinheiten deutlich zu erhöhen. Dabei sind genügend Einheiten für behindertengerechtes sowie auch betreutes Wohnen zu berücksichtigen und einzuplanen.

 

  1. Die Einrichtung eines für alle Bürger*innen zugänglichen Gemeinschaftstreffs ist zu prüfen.

 

  1. Die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen ist zu erhöhen.

 

  1. Für die bisher im Brücker Sporttreff ansässigen Sportvereine und Zusammenschlüsse sind Hallenzeiten in der noch zu realisierenden Zweifachturnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz zu berücksichtigen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Winkler (AFD) sowie der Bezirksvertreterin Dr. Groß (DIE LINKE.) zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Vorsitzende Pakulat lässt zuerst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, sich der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) anzuschließen, abstimmen

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – abgelehnt.

 

 

Danach lässt Vorsitzende Pakulat über ihren Vorschlag, dem Verwaltungsvorschlag, mit der Maßgabe, dass die Vorhabenträgerin ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der politischen Vertretungen durchführt, bei dem die Beschlüsse der BV Kalk geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden, abstimmen.

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.         nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Oberen Bruchweg im Osten, der Astrid-Lindgren-Allee im Süden, der Marta-Heublein-Straße mit Wendeanlage und einem benachbarten Grundstück im Westen und der Bestandsbebauung und den dazu gehörigen Grundstücken entlang der Marta-Heublein-Straße im Norden (Sportpark Brück; Flur 71, Flurstücke 4553, 4551 und 4720) – Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee – in Köln-Kalk-Brück – einzuleiten mit dem Ziel etwa 75 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen;

 

2.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

3.         die Maßgabe, dass die Vorhabenträgerin ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der politischen Vertretungen durchführt, bei dem die Beschlüsse der BV Kalk geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.