Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Bei der Realisierung des Projektes ist die Anlieferung von Klärschlämmen per LKW auf das absolute Mindestmaß zu beschränken.

Die Führung des LKW-Verkehrs hat dabei unter größtmöglichem Schutz der Wohnbebauung und keinesfalls über den Ivenshofweg zu erfolgen. Vielmehr erfolgt die Anlieferung per LKW ausschließlich über die Straße „Am Ölhafen“. Diese ist auf Kosten des Vorhabenträgers im erforderlichen Umfang zu ertüchtigen.

Die LKW-Führung zur Straße „Am Ölhafen hat über die BAB A1-Industriestr-Emdener Str. zu erfolgen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.