Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Bei der Realisierung des Projektes ist die
Anlieferung von Klärschlämmen per LKW auf das absolute Mindestmaß zu
beschränken.
Die Führung des LKW-Verkehrs hat dabei unter
größtmöglichem Schutz der Wohnbebauung und keinesfalls über den Ivenshofweg zu
erfolgen. Vielmehr erfolgt die Anlieferung per LKW ausschließlich über die
Straße „Am Ölhafen“. Diese ist auf Kosten des Vorhabenträgers im erforderlichen
Umfang zu ertüchtigen.
Die LKW-Führung zur Straße „Am Ölhafen hat
über die BAB A1-Industriestr-Emdener Str. zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.