Beschluss: ungeändert beschlossen


II.       Abstimmung über den mündlichen Ergänzungsantrag von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) (Ergänzung des Antrages um eine Ziffer 8)

Beschluss:

Punkt 8.

Alle baulichen Maßnahmen, die Parkstadt Süd betreffend, die die Abläufe des Großmarktes und der Betriebe der Kaufleute beeinträchtigen, können nur in Abstimmung mit der IG Großmarkt geplant und umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und von RM Wortmann sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt.

III.      Punktweise Abstimmung über den Ursprungsantrag

Beschluss zu Ziffer 1 - 6:

1. In Abänderung seines Beschlusses aus dem Jahr 2018 (3124/2018) wird der Betrieb des Großmarkts am Standort Raderberg bis zum 31.12.2025 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet auch mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in das neue Frischezentrum.

2. Es wird ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung, IHK Köln und der Marktakteure geschaffen. Dieses Gremium erarbeitet einen Interessenausgleich zwischen der Stadt Köln und den auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen. Es etabliert einen vorzugsweise quartalsweisen Austausch.

3. Den ansässigen Unternehmen wird über individuelle Laufzeitverlängerungen in Raderberg ein nahtloser Übergang in das neue Frischezentrum ermöglicht. Für diese Verlängerungen soll durch das vorgenannte Gremium ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Zudem soll die Verwaltung darlegen, inwieweit es durch die Betriebsverlängerung des jetzigen Großmarkts in Raderberg Konsequenzen für die Umsetzung der beschlossenen Planung zur Parkstadt Süd gibt. Dem Wirtschaftsausschuss wird über den Stand der Vertragsverlängerungen berichtet.

4. Der Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts erforderlich sind, wird festgestellt und die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen mit den erforderlichen Kosten beauftragt. Dies schließt u.a. auch die Wiederherstellung der Geländebegrenzung für eine sinnvolle Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle mit ein, eine Erhöhung der Sauberkeit, Ausbesserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine Verbesserung der Sanitäranlagen sowie die Belüftung und Heizung der Großmarkthalle.

5. Die personelle Ausstattung der Marktverwaltung wird dem gestiegenen Arbeitsaufkommen entsprechend angepasst und erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sommerpause 2021einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen.

6. Vor der geplanten Sperrung der jetzigen Hauptzufahrt an der Bonner Straße / Ecke Marktstraße entwickelt die Verwaltung ein Verkehrskonzept für das Gelände des Großmarktes in Raderberg, das einen uneingeschränkten Betrieb sicherstellt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss zu Ziffer 7:

7. Der Rat steht zu seinem Beschluss von 2007, den Großmarkt mit einem neuen Frischemarkt bis 2025 in Marsdorf zu verwirklichen. Die Verwaltung legt den Gremien des Rates in 2021 ein Raumkonzept für das neue Frischezentrum in Marsdorf vor sowie Optionen für die unterschiedlichen Größenmodelle. Ein dazu gehöriges Betreiberkonzept soll in dem in Punkt 2 geschaffenen Begleitgremium entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

Abstimmung über den gesamten Ursprungsantrag

Beschluss:

1. In Abänderung seines Beschlusses aus dem Jahr 2018 (3124/2018) wird der Betrieb des Großmarkts am Standort Raderberg bis zum 31.12.2025 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet auch mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in das neue Frischezentrum.

2. Es wird ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung, IHK Köln und der Marktakteure geschaffen. Dieses Gremium erarbeitet einen Interessenausgleich zwischen der Stadt Köln und den auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen. Es etabliert einen vorzugsweise quartalsweisen Austausch.

3. Den ansässigen Unternehmen wird über individuelle Laufzeitverlängerungen in Raderberg ein nahtloser Übergang in das neue Frischezentrum ermöglicht. Für diese Verlängerungen soll durch das vorgenannte Gremium ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Zudem soll die Verwaltung darlegen, inwieweit es durch die Betriebsverlängerung des jetzigen Großmarkts in Raderberg Konsequenzen für die Umsetzung der beschlossenen Planung zur Parkstadt Süd gibt. Dem Wirtschaftsausschuss wird über den Stand der Vertragsverlängerungen berichtet.

4. Der Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts erforderlich sind, wird festgestellt und die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen mit den erforderlichen Kosten beauftragt. Dies schließt u.a. auch die Wiederherstellung der Geländebegrenzung für eine sinnvolle Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle mit ein, eine Erhöhung der Sauberkeit, Ausbesserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine Verbesserung der Sanitäranlagen sowie die Belüftung und Heizung der Großmarkthalle.

5. Die personelle Ausstattung der Marktverwaltung wird dem gestiegenen Arbeitsaufkommen entsprechend angepasst und erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sommerpause 2021einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen.

6. Vor der geplanten Sperrung der jetzigen Hauptzufahrt an der Bonner Straße / Ecke Marktstraße entwickelt die Verwaltung ein Verkehrskonzept für das Gelände des Großmarktes in Raderberg, das einen uneingeschränkten Betrieb sicherstellt.

7. Der Rat steht zu seinem Beschluss von 2007, den Großmarkt mit einem neuen Frischemarkt bis 2025 in Marsdorf zu verwirklichen. Die Verwaltung legt den Gremien des Rates in 2021 ein Raumkonzept für das neue Frischezentrum in Marsdorf vor sowie Optionen für die unterschiedlichen Größenmodelle. Ein dazu gehöriges Betreiberkonzept soll in dem in Punkt 2 geschaffenen Begleitgremium entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.