Beschluss: zurückgestellt
Wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt zur Wiedervorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.03.2022.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2022, mit der Ausschreibung und Vergabe für einen
Musikschulentwicklungsplan durch einen externen Dienstleister für das
Haushaltsjahr 2022. Hierfür soll ein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb
durchgeführt werden.
Die Finanzierung in Höhe von
einmalig rd. 100.000 € (brutto) erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415
Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Wegen
Beratungsbedarfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung des
Ausschuss am 16.05.2022 geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die
Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022, mit der
Ausschreibung und Vergabe für einen Musikschulentwicklungsplan durch einen
externen Dienstleister für das Haushaltsjahr 2022. Hierfür soll ein
öffentlicher Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden.
Die Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto)
erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in
Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2022, mit der Ausschreibung und Vergabe für einen
Musikschulentwicklungsplan durch einen externen Dienstleister für das Haushaltsjahr
2022. Hierfür soll ein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden.
Die Finanzierung in Höhe von
einmalig rd. 100.000 € (brutto) erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415
Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Wegen Beratungsbedarfs zur
Wiedervorlage in die nächste Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung am
22.08.2022 geschoben.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2022, mit der Ausschreibung und Vergabe für einen
Musikschulentwicklungsplan durch einen externen Dienstleister für das Haushaltsjahr
2022. Hierfür soll ein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden.
Die Finanzierung in Höhe von
einmalig rd. 100.000 € (brutto) erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415
Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Bis zu einer Entscheidung des vorberatenden Ausschusses Kunst und Kultur zurückgestellt zur Wiedervorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 26.09.2022.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen
Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene
Beschreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und
personeller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die
Entwicklung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt
werden. Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt
werden.
Dabei
sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt werden:
-
Erreichung eines breiteren
Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Projekten und Angeboten
der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in
Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren.
-
weitere zunächst
niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu entwickeln und sukzessive zu
einem allgemeinen Musikschulangebot auszubauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss
entsprechende TVöD-Stellen genehmigt und eingerichtet.
-
die Kooperationen mit z.B. der
Hochschule für Musik und Tanz, dem Gürzenich Orchester, den
Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik des WDR,
Concerto Köln und weiteren musikalischen „Playern“ in Köln insbesondere in
Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen.
-
Kooperationen mit Schulen im
SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu
entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem
Humboldtgymnasium als wichtigem Bestandteil zu.
-
Die Teilnahme an vom Land
geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona) soll dargestellt und
in seiner Entwicklungsdimension besonders berücksichtigt werden.
2.
Die
Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem
Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrensweisen
- wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vorgestellt
werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorgehensweise.
3.
Um
eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 2023
zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 0415
Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023
übertragen werden.
4.
Der
Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung
verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Kölner
Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und
Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im ersten
Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert werden. Mit Übernahme des Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt
mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen Workshop-Prozess durchzuführen.
Ziel soll einerseits eine klare umrissene Beschreibung der aktuellen Defizite
sein - insbesondere in räumlicher und personeller Hinsicht. Darüber hinaus
sollen konzeptionelle Optionen für die Entwicklung einer Neuaufstellung
erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. Schließlich sollten hier auch
schon erste Entwicklungsziele benannt werden.
Dabei sollen folgende Punkte
schwerpunktmäßig im Workshop behandelt werden:
-
Erreichung eines breiteren
Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Projekten und Angeboten
der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in
Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren.
-
weitere zunächst
niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu entwickeln und sukzessive zu
einem allgemeinen Musikschulangebot auszubauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss
entsprechende TVöD-Stellen genehmigt und eingerichtet.
-
die Kooperationen mit z.B. der
Hochschule für Musik und Tanz, dem Gürzenich Orchester, den
Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik des WDR,
Concerto Köln und weiteren musikalischen „Playern“ in Köln insbesondere in
Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen.
-
Kooperationen mit Schulen im
SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu
entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem
Humboldtgymnasium als wichtigem Bestandteil zu.
-
Die Teilnahme an vom Land
geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona) soll dargestellt und
in seiner Entwicklungsdimension besonders berücksichtigt werden.
2.
Die Ergebnisse aus Punkt 1
sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Ausschuss Schule und
Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrensweisen - wenn notwendig
unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vorgestellt werden. Daraufhin
entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorgehensweise.
3.
Um eine etwaige Finanzierung in
Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 2023 zu ermöglichen, sollen die
dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in
Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus dem
Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden.
4.
Der Ausschuss Kunst und Kultur
und der Ausschuss Schule und Weiterbildung verständigen sich auf einen
Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Kölner Stadtgebiet mit engen Bezügen
zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch
zur Rheinischen Musikschule) im ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK
beauftragt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung über den
Änderungsantrag der Fraktionen: Bündnis90/Die Grünen; CDU; Volt und FDP (AN/1549/2022)
aus dem Ausschuss Kunst und Kultur in seiner ursprünglichen Fassung
Mit den Stimmen von
Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD, FDP und Die Linke einstimmig zugestimmt.