Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Es werden die erforderlichen personellen
Voraussetzungen zur Erfüllung der folgenden Aufgaben geprüft und dann der
Politik zum Beschluss vorgelegt:
a) Attraktivierung der Arbeitgebermarke Köln im Wettbewerb um qualifizierte
Nachwuchskräfte aus dem benannten Personenkreis (zum dualen Studium und ohne
akademischen Bildungshintergrund)
b) Koordinierung, Steuerung und Umsetzung der Ausbildungsquote von Menschen mit
Behinderung
c) Erforderliche und ggf. über das Normalmaß hinaus- und weitergehende
Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der
Ausbildung (z.B. notwendige Assistenzen, ergänzender Unterricht etc.)
2. Weiterhin soll während der
Ausbildung grundsätzlich ein stärkerer Fokus auf den Erwerb von digitalen
Kompetenzen gelegt werden.
3. Die bereits in der Vergangenheit
durchgeführten Praktikumsprogramme in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter (spez. ALGII-Empfänger*innen, U25)
werden speziell für diesen Personenkreis wiederbelebt und ausgebaut.
4. Die Ausbildung zur/zum
Fachpraktiker*in für Bürokommunikation soll mehr beworben und weitere ähnlich
kreative Angebote für Menschen mit Behinderung, in Abstimmung mit der
Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter, geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt