Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Beschluss:

Der Antrag wird in die Fachausschüsse Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, Bauausschuss und Liegenschaftsausschuss verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

___________
Anmerkung:

Verweisungsantrag von RM Abé

Beschluss: zurückgestellt


Der Liegenschaftsausschuss hat die Angelegenheit einstimmig zurückgestellt. 


Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

1.    Internetseite der Stadt Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen)

Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der Verwaltung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die auch im Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind.

 

Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18 unter 5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen und Handlungsschritte ausreichend beschrieben.

 

Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best- Practice-Beispielen anderer Kommunen orientieren.

 

2.    Gezielte Ansprache von Eigentümern

Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen identifiziert und diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für Solaranlagen auf bestehenden Dachflächen unterbreitet.

 

Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden angesprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die Contracting- und Betriebskonzepte anbietet.

 

3.    PV-Freianlagen

Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden Freiflächen benötigt, die nicht für Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und sich in städtischer Hand befinden.

 

Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild erstellt werden, welche Flächen auf dem Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet sind.

 

Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine zusätzliche Nutzung der Flächen für Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern sowie als Weidefläche oder als artenreiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig nutzbare Gewässerflächen eignen sich für die Installation von PV Freianlagen.

 

Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021 erste Flächen aus, die für die Installation von PV-Anlagen geeignet sind.

 

4.    Bauleitplanung und PV Anlagen

(Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen)

 

Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben. Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung bei umfangreichen Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können.

 

Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die Solaranlagen analog zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge angewandt.

Bei städtischen Grundstücken sollen dabei - ab sofort - entsprechende Verpflichtungen in die Verträge eingesetzt werden, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauherren verkauft oder verpachtet.

 

Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um die geforderten Festsetzungen zu kontrollieren.

 

5.    Denkmalschutz

Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter Denkmalschutz und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer PV-Anlage.

 

Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für die Zielsetzung Klimaneutralität neu ausrichten.

 

6.    Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen

Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter 6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 €/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp erhöht.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Zurückgestellt zur Wiedervorlage in der nächsten Sitzung.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag in seine nächste Sitzung zurück.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt in die nächste Sitzung am 25.11.2021

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen zur erneuten Wiedervorlage.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss ändert die nachfolgende Beratungsfolge, sodass das nächste beratende Gremium der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ist und verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: endgültig zurückgezogen


Der Antrag wird von der Antrag stellenden SPD-Fraktion zurückgezogen.

 


Beschluss:

 

1.    Internetseite der Stadt Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen)

Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der Verwaltung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die auch im Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind.

Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18 unter 5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen und Handlungsschritte ausreichend beschrieben.

Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best- Practice-Beispielen anderer Kommunen orientieren.

 

2.    Gezielte Ansprache von Eigentümern

Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen identifiziert und diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für Solaranlagen auf bestehenden Dachflächen unterbreitet.

 

Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden angesprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die Contracting- und Betriebskonzepte anbietet.

 

3.    PV-Freianlagen

Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden Freiflächen benötigt, die nicht für Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und sich in städtischer Hand befinden.

 

Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild erstellt werden, welche Flächen auf dem Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet sind.

Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine zusätzliche Nutzung der Flächen für Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern sowie als Weidefläche oder als artenreiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig nutzbare Gewässerflächen eignen sich für die Installation von PV Freianlagen.

Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021 erste Flächen aus, die für die Installation von PV-Anlagen geeignet sind.

 

4.    Bauleitplanung und PV Anlagen

(Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen)

 

Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben. Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung bei umfangreichen Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können.

Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die Solaranlagen analog zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge angewandt.

Bei städtischen Grundstücken sollen dabei - ab sofort - entsprechende Verpflichtungen in die Verträge eingesetzt werden, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauherren verkauft oder verpachtet.

Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um die geforderten Festsetzungen zu kontrollieren.

 

5.    Denkmalschutz

Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter Denkmalschutz und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer PV-Anlage.

Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für die Zielsetzung Klimaneutralität neu ausrichten.

 

6.    Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen

Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter 6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 €/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp erhöht.

 



Abstimmungsergebnis:

Der Antrag hat sich erledigt.