Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Beschluss:
Der Antrag wird in
die Fachausschüsse
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, Bauausschuss und Liegenschaftsausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
___________
Anmerkung:
Verweisungsantrag von RM Abé
Beschluss: zurückgestellt
Der Liegenschaftsausschuss hat die Angelegenheit einstimmig zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Internetseite der Stadt
Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen)
Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der
Verwaltung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die
auch im Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind.
Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18
unter 5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen
und Handlungsschritte ausreichend beschrieben.
Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best-
Practice-Beispielen anderer Kommunen orientieren.
2.
Gezielte
Ansprache von Eigentümern
Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen
identifiziert und diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für
Solaranlagen auf bestehenden Dachflächen unterbreitet.
Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden
angesprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die
Contracting- und Betriebskonzepte anbietet.
3.
PV-Freianlagen
Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden
Freiflächen benötigt, die nicht für Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und
sich in städtischer Hand befinden.
Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild
erstellt werden, welche Flächen auf dem Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet
sind.
Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine
zusätzliche Nutzung der Flächen für Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern
sowie als Weidefläche oder als artenreiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig
nutzbare Gewässerflächen eignen sich für die Installation von PV Freianlagen.
Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021
erste Flächen aus, die für die Installation von PV-Anlagen geeignet sind.
4.
Bauleitplanung und PV Anlagen
(Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen)
Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen
Bauvorhaben. Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung
bei umfangreichen Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können.
Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die
Solaranlagen analog zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge
angewandt.
Bei städtischen Grundstücken sollen dabei -
ab sofort - entsprechende Verpflichtungen in die Verträge eingesetzt werden,
mit denen die Stadt Grundstücke an Bauherren verkauft oder verpachtet.
Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um
die geforderten Festsetzungen zu kontrollieren.
5. Denkmalschutz
Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter
Denkmalschutz und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer
PV-Anlage.
Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für
die Zielsetzung Klimaneutralität neu ausrichten.
6.
Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen
Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms
„Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter
6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 €/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp
erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt zur Wiedervorlage in der nächsten Sitzung.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag
in seine nächste Sitzung zurück.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt in die
nächste Sitzung am 25.11.2021
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen zur
erneuten Wiedervorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss ändert die nachfolgende Beratungsfolge, sodass das nächste beratende Gremium der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ist und verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Der Antrag wird von der Antrag stellenden SPD-Fraktion zurückgezogen.
Beschluss:
1. Internetseite der Stadt
Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen)
Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der
Verwaltung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die
auch im Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind.
Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18
unter 5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen
und Handlungsschritte ausreichend beschrieben.
Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best-
Practice-Beispielen anderer Kommunen orientieren.
2.
Gezielte
Ansprache von Eigentümern
Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen
identifiziert und diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für
Solaranlagen auf bestehenden Dachflächen unterbreitet.
Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden
angesprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die
Contracting- und Betriebskonzepte anbietet.
3.
PV-Freianlagen
Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden
Freiflächen benötigt, die nicht für Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und
sich in städtischer Hand befinden.
Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild
erstellt werden, welche Flächen auf dem Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet
sind.
Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine
zusätzliche Nutzung der Flächen für Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern
sowie als Weidefläche oder als artenreiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig
nutzbare Gewässerflächen eignen sich für die Installation von PV Freianlagen.
Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021
erste Flächen aus, die für die Installation von PV-Anlagen geeignet sind.
4.
Bauleitplanung und PV Anlagen
(Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen)
Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen
Bauvorhaben. Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung
bei umfangreichen Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können.
Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die
Solaranlagen analog zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge
angewandt.
Bei städtischen Grundstücken sollen dabei -
ab sofort - entsprechende Verpflichtungen in die Verträge eingesetzt werden,
mit denen die Stadt Grundstücke an Bauherren verkauft oder verpachtet.
Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um
die geforderten Festsetzungen zu kontrollieren.
5. Denkmalschutz
Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter
Denkmalschutz und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer
PV-Anlage.
Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für
die Zielsetzung Klimaneutralität neu ausrichten.
6.
Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen
Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms
„Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter
6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 €/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp
erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag hat sich
erledigt.