Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund des vom Dachverband eingereichten Antrags, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 am 19.09.2021 anlässlich des Tag des Veedels.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke/Die Partei bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Vegas-Condines.