Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der
Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen
Bedingungen – für den Zeitraum vom 01.Januar 2022 bis 31. Dezember 2025
nachfolgende Zuschüsse zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) zu
gewährleisten:
·
„Köln im
Film“ von Köln im Film e.V. 32.000
€ p.a.
·
„Kurzfilmfestival
Köln (KFFK)“ von Kurzfilmfreunde Köln e.V. 35.000
€ p.a.
·
„SoundTrack_Cologne“
von Televisor Troika GmbH 43.000
€ p.a.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für den Zeitraum vom 01.Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 nachfolgende Zuschüsse zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) zu gewährleisten:
· „Köln im Film“ von Köln im Film e.V. 32.000 € p.a.
· „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ von Kurzfilmfreunde Köln e.V. 35.000 € p.a.
· „SoundTrack_Cologne“ von Televisor Troika GmbH 43.000 € p.a.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen
Bedingungen – für den Zeitraum vom 01.Januar 2022 bis 31. Dezember 2025
nachfolgende Zuschüsse zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) zu
gewährleisten:
· „Köln im Film“ von Köln im Film e.V. 32.000
€ p.a.
· „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ von Kurzfilmfreunde
Köln e.V. 35.000 € p.a.
· „SoundTrack_Cologne“ von Televisor Troika GmbH 43.000 € p.a.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.