Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekennt sich langfristig zum Leitbild der starkregenresilienten Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen anstehenden öffentlichen und privaten Baumaßnahmen das Prinzip der „Schwammstadt“ umzusetzen bzw. als Auflage zu fordern.

 

Nach ersten Beratungen der BV4 mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB Köln) wird die Verwaltung beauftragt insbesondere für die besonders stark betroffenen Gebiete zu prüfen

 

1.    welche Schulhöfe, entsiegelt werden können, um so die frühzeitige Versickerung bei erneuten Starkregenereignissen zu ermöglichen bzw. einen Wasserabfluss zu verhindern

2.    ob sich Spielplatz- oder Parkflächen als Versickerungsmulden für Extremereignisse ausprägen lassen (Multifunktionale Retentionsflächen)

3.    auf welchen städtischen Gebäuden im Stadtbezirk eine intensive Dachbegrünung möglich ist, um diese als Zwischenspeicher für bis zu 40l/m² zu begrünen

4.    ob/wo die Neuanlage von Baumscheiben als sog. Baumrigole einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann  

5.    inwiefern im Straßen- und Wegebau Flächenentsiegelungen durch wasserdurchlässigen Asphalt oder Versickerungspflaster ausgeführt oder Sickerkästen in den Baukörper integriert werden können

6.    welche Festlegungen zum Hochwasserschutz in bestehenden oder noch aufzustellenden Bebauungsplänen getroffen werden können, um auch bei Neubauprojekten Maßnahmen für den maximalen Hochwasserschutz auch der unmittelbaren Nachbarschaft besser steuern zu können

 

Über die Ergebnisse der Prüfungen und etwaige weitere konkrete Handlungsoptionen ist die Bezirksvertretung Ehrenfeld jeweils in Kenntnis zu setzen, um die lokale Starkregenprävention proaktiv vorantreiben zu können.

 

Zudem wird der Bezirksbürgermeister beauftragt mit Verwaltung und Stadtentwässerungsbetrieben zeitnah eine Veranstaltung für die für die Bürger*innen der besonders betroffenen Stadtteile Bickendorf, Vogelsang und Bocklemünd durchzuführen. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam die Erfahrungen aus den beiden jüngsten Starkregenereignissen zu bewerten und Maßnahmen für die Zukunft daraus abzuleiten: Was können Verwaltung,  StEB, und Politik tun, was können die Bürger*innen tun.

 

Die Bezirksvertretung unterstützt und befürwortet die von betroffenen Bürger*innen der Subblerather Straße, Teichstraße, Rochusstraße, Feltenstraße und Heimstättenweg am 25.08.2021 schriftlich eingebrachten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung, diese zu prüfen und wenn möglich umzusetzen:

 

1. Ertüchtigung des Pumpwerks an der Teichstraße: Diese Pumpe fördert das Abwasser auf das höher gelegene Niveau des auf der Kanalstraße befindlichen Kanals

 

2. Entsiegelung der Parktaschenentlang der Subbelrather Straße mittels wasserdurchlässiger Pflasterung

 

3. Prüfung ob an dieser Stelle eine großflächige Rigole zur Ableitung des Regenwassersangebracht werden kann

 

4. Prüfung ob sich die angrenzendenLandschaftschutzgebieteL14 (Rochuspark und Takufeld) und das an der Äußeren Kanalstraße Höhe Autobahnauffahrt liegende L10 als Regenwasserrückhalteflächen eignen.

 

5. Bei der Neuplanung der durch das Hochwasser schwer beschädigten Schule Lindweiler Hof wasserdurchlässige Flächen und ggf. Rigolen mitzudenken,

 

6. Bei Neubauten (wie an der Äußeren Kanalstr. Neben dem Haus Meran zu erwarten) flutfähige Tiefgaragenanzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.