Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2021 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert. Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021).

Zur Finanzierung der vier befristeten Stellen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind ebenfalls 292.000 € zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2021 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert. Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021).

Zur Finanzierung der vier befristeten Stellen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind ebenfalls 292.000 € zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 




Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2021 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert. Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021).

Zur Finanzierung der vier befristeten Stellen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind ebenfalls 292.000 € zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Unterausschuss Wohnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2021 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert. Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021).

Zur Finanzierung der vier befristeten Stellen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind ebenfalls 292.000 € zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2021 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert. Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021).

Zur Finanzierung der vier befristeten Stellen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind ebenfalls 292.000 € zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.