Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2022 fest.

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

7,20 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte

0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte

0,03 % für Beihilfen Beschäftigte

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2022 fest.

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

7,20 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte

0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte

0,03 % für Beihilfen Beschäftigte

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2022 fest.

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

7,20 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte

0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte

0,03 % für Beihilfen Beschäftigte

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.