Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der
Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den
Wirtschaftsplan 2022 fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das
Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,20 % für Beihilfen
Beamtinnen und Beamte
0,11 % für
Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
0,03 % für Beihilfen
Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der
Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den
Wirtschaftsplan 2022 fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das
Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,20 % für Beihilfen
Beamtinnen und Beamte
0,11 % für
Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
0,03 % für Beihilfen
Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 15
der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz
4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2022 fest.
Gleichzeitig beschließt der
Rat für das Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,20 % für
Beihilfen Beamtinnen und Beamte
0,11 % für
Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
0,03 % für
Beihilfen Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die
Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu
nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender
Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.