Beschluss: zurückgestellt


Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.

 

2.    Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert werden:

 

vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2020

2.633.508,78 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Sanierung

-1.404.584,22 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference

-250.000,00 €

 

978.924,56 €

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

3.    Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:

 

Gezeichnetes Kapital

50.000,00 €

Gewinnrücklagen (zweckgebunden)

   Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD)

250.000,00 €

   Interim

622.081,35 €

   Sanierung

8.586.091,49 €

9.458.172,84 €

Bilanzgewinn

978.924,56 €

Eigenkapital 31.08.2020

10.487.097,40 €

           

4.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

5.    Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.




Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.

 

2.    Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert werden:

 

vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2020

2.633.508,78 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Sanierung

-1.404.584,22 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference

-250.000,00 €

 

978.924,56 €

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

3.    Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:

 

Gezeichnetes Kapital

50.000,00 €

Gewinnrücklagen (zweckgebunden)

Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD)

250.000,00 €

Interim

622.081,35 €

Sanierung

8.586.091,49 €

9.458.172,84 €

Bilanzgewinn

978.924,56 €

Eigenkapital 31.08.2020

10.487.097,40 €

 

4.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

5.    Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.

2.    Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert werden:

vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2020

2.633.508,78 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Sanierung

-1.404.584,22 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference

-250.000,00 €

 

978.924,56 €

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.    Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:

Gezeichnetes Kapital

50.000,00 €

Gewinnrücklagen (zweckgebunden)

   Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD)

250.000,00 €

   Interim

622.081,35 €

   Sanierung

8.586.091,49 €

9.458.172,84 €

Bilanzgewinn

978.924,56 €

Eigenkapital 31.08.2020

10.487.097,40 €

4.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

5.    Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.

2.    Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert werden:

vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2020

 2.633.508,78 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Sanierung

-1.404.584,22 €

Zuführung zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference

   -250.000,00 €

 

    978.924,56 €

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.    Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:

Gezeichnetes Kapital

       50.000,00 €

Gewinnrücklagen (zweckgebunden)

   Spielbetrieb (Tanzprojekt
   BoD)

     250.000,00 €

   Interim

     622.081,35 €

   Sanierung

   8.586.091,49 €

   9.458.172,84 €

Bilanzgewinn

     978.924,56 €

Eigenkapital 31.08.2020

10.487.097,40 €

4.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

5.    Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.