Beschluss: zurückgestellt
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.
2. Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert werden:
vorläufiger
Bilanzgewinn 31.08.2020 |
2.633.508,78 € |
||
Zuführung
zweckgebundene Rücklage Sanierung |
-1.404.584,22 € |
||
Zuführung
zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference |
-250.000,00 € |
||
|
978.924,56 € |
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 € |
|||
Gewinnrücklagen (zweckgebunden) |
||||
Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD) |
250.000,00 € |
|||
Interim |
622.081,35 € |
|||
Sanierung |
8.586.091,49 € |
|||
9.458.172,84 € |
||||
Bilanzgewinn |
978.924,56 € |
|||
Eigenkapital 31.08.2020 |
10.487.097,40 € |
|||
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln
in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt
Köln fest.
2.
Im
Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von
4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust
des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln
beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von
1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein
Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag in
Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der
bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem
Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert
werden:
vorläufiger
Bilanzgewinn 31.08.2020 |
2.633.508,78 € |
||
Zuführung
zweckgebundene Rücklage Sanierung |
-1.404.584,22 € |
||
Zuführung
zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference |
-250.000,00 € |
||
|
978.924,56 € |
Der
verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
3.
Damit
stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 € |
|||
Gewinnrücklagen (zweckgebunden) |
||||
Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD) |
250.000,00 € |
|||
Interim |
622.081,35 € |
|||
Sanierung |
8.586.091,49 € |
|||
9.458.172,84 € |
||||
Bilanzgewinn |
978.924,56 € |
|||
Eigenkapital 31.08.2020 |
10.487.097,40 € |
|||
4.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5.
Dem
Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der
Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den
Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
29.06.2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die
Bühnen der Stadt Köln fest.
2.
Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen
Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach
Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 €
sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen
Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom
27.4.2021) zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt.
Von diesem soll ein Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20
von 1.404.584,22 € der bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des
Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of
Difference dotiert werden:
vorläufiger
Bilanzgewinn 31.08.2020 |
2.633.508,78 € |
||
Zuführung zweckgebundene
Rücklage Sanierung |
-1.404.584,22 € |
||
Zuführung
zweckgebundene Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference |
-250.000,00 € |
||
|
978.924,56 € |
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von
978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3.
Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach
Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes
Kapital |
50.000,00 € |
|||
Gewinnrücklagen
(zweckgebunden) |
||||
Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD) |
250.000,00 € |
|||
Interim |
622.081,35 € |
|||
Sanierung |
8.586.091,49 € |
|||
9.458.172,84 € |
||||
Bilanzgewinn |
978.924,56 € |
|||
Eigenkapital
31.08.2020 |
10.487.097,40 € |
|||
4.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen
der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020
sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt
Köln fest.
2.
Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in
Höhe von 4.660.660,83 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem
Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 3.995.092,62 € sowie den vom Rat der
Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe
von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021) zum 31.8.2020 ein
Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Betrag
in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der
bestehenden Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem
Bilanzgewinn eine Rücklage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert
werden:
vorläufiger Bilanzgewinn
31.08.2020 |
2.633.508,78 € |
||
Zuführung zweckgebundene
Rücklage Sanierung |
-1.404.584,22 € |
||
Zuführung zweckgebundene
Rücklage Tanzprojekt Ballet of Difference |
-250.000,00 € |
||
|
978.924,56 € |
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von
978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3.
Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung
wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 € |
|||
Gewinnrücklagen
(zweckgebunden) |
||||
Spielbetrieb (Tanzprojekt |
250.000,00 € |
|||
Interim |
622.081,35 € |
|||
Sanierung |
8.586.091,49 € |
|||
9.458.172,84 € |
||||
Bilanzgewinn |
978.924,56 € |
|||
Eigenkapital 31.08.2020 |
10.487.097,40 € |
|||
4.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5.
Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.