Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße,
südlich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden
Sportanlagen (Teilbereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2)
– Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für
den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzusetzen.
2.
im gleichen
Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B
nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der
Kopernikus Hauptschule und östlich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem Flurstück
1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in
Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Planungsrecht für die
Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der Stimme
von Frau Bastian (FDP).
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu
beschießen:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße,
südlich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden
Sportanlagen (Teilbereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2)
– Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für
den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzusetzen.
2.
im
gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B
nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der
Kopernikus Hauptschule und östlich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem
Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen
in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Planungsrecht für
die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße,
südlich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden
Sportanlagen (Teilbereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2)
– Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für
den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzusetzen.
2.
im
gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B
nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der
Kopernikus Hauptschule und östlich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem
Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen
in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Planungsrecht für
die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.