Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.    nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße, südlich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden Sportanlagen (Teilbereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzusetzen.

2.    im gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der Kopernikus Hauptschule und östlich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Planungsrecht für die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der Stimme von Frau Bastian (FDP).

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschießen:

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.   nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße, südlich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden Sportanlagen (Teilbereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzusetzen.

 

2.   im gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der Kopernikus Hauptschule und östlich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Planungsrecht für die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.    nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße, südlich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden Sportanlagen (Teilbereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzusetzen.

2.    im gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der Kopernikus Hauptschule und östlich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Planungsrecht für die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.