Beschluss: endgültig zurückgezogen
Die Vorlage wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen
– vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt, den
Ausschuss Kunst und Kultur und den Finanzausschuss - den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Planung und Instandsetzung des Gebäudes in der Martinstraße
30, 50667.
Die Baukosten betragen rund 520.000 Euro brutto zuzüglich der
Einrichtungskosten für das Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto.
Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der
Bauausschuss einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 138.000
Euro brutto.
Die Gesamtkosten
der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag
betragen demnach rund 688.000 Euro brutto.
Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 Euro).
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung).
Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt, der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss keine abweichenden Beschlüsse vorschlagen verzichten der Bauausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Beschlusslauf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen
– vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt, den
Ausschuss Kunst und Kultur und den Finanzausschuss - den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Planung und Instandsetzung des Gebäudes in der
Martinstraße 30, 50667.
Die Baukosten betragen rund 520.000 Euro brutto zuzüglich der
Einrichtungskosten für das Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto.
Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der
Bauausschuss einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 138.000
Euro brutto.
Die Gesamtkosten
der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag
betragen demnach rund 688.000 Euro brutto.
Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 Euro).
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung).
Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt, der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss keine abweichenden Beschlüsse vorschlagen verzichten der Bauausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Beschlusslauf.
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist die Vorlage ohne
Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen
– vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt, den
Ausschuss Kunst und Kultur und den Finanzausschuss - den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Planung und Instandsetzung des Gebäudes in der Martinstraße
30, 50667.
Die Baukosten betragen rund 520.000 Euro brutto zuzüglich der
Einrichtungskosten für das Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto.
Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der
Bauausschuss einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 138.000
Euro brutto.
Die Gesamtkosten
der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag
betragen demnach rund 688.000 Euro brutto.
Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 Euro).
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung).
Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt, der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss keine abweichenden Beschlüsse vorschlagen verzichten der Bauausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Beschlusslauf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Die Vorlage wird von der Verwaltung endgültig zurückgezogen.