Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass § 3 Abs. 1 der Satzung der RheinEnergie AG folgende Fassung erhält:

 

§ 3

Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Handel mit Energie und energienahen Produkten sowie mit darauf bezogenen Finanzinstrumenten, sofern diese Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz erlaubnisfrei ist, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Abwasserentsorgung sowie die Nutzung von Einsatzstoffen in Anlagen zur Energieerzeugung. Daneben betreibt das Unternehmen eine gemeinnützige Familienstiftung und eine gemeinnützige Kulturstiftung.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass § 3 Abs. 1 der Satzung der RheinEnergie AG folgende Fassung erhält:

 

§ 3

Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Handel mit Energie und energienahen Produkten sowie mit darauf bezogenen Finanzinstrumenten, sofern diese Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz erlaubnisfrei ist, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Abwasserentsorgung sowie die Nutzung von Einsatzstoffen in Anlagen zur Energieerzeugung. Daneben betreibt das Unternehmen eine gemeinnützige Familienstiftung und eine gemeinnützige Kulturstiftung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.