Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Geänderter Beschluss (fett/kursiv):

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

2.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbetrieb festzusetzen;

3.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;

4.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – ohne Votum – in die Bezirksvertretung verwiesen.

 

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zur Sitzung am 04.04.2022.

 

Beschluss: zurückgestellt


Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Angelegenheit – vor Eintritt in die Tagesordnung – zurückgestellt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt, dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

2.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbetrieb festzusetzen;

3.    nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung).

 

4.    Bei der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten.

 

5.    verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der Klub- und Kulturszene für folgendes Verfahren aus:

 

Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz von Kulturstätten oberste Priorität. Der Investor und die Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses Ziels Workshops in welchen mögliche Problempunkte und Konflikte zwischen der künftigen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden und schützenswerten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den Investor rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“

 

Die vorliegenden Dokumente der beteiligten Partner*innen, die belegen, dass Einvernehmen herrscht, sind dem Beschluss beizufügen und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss (wie BV Ehrenfeld) und zusätzliche Ergänzung des Stadtentwicklungsausschusses (fett und unterstrichen):

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

 

2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln- Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbetrieb festzusetzen;

 

3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §

3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung).

 

4. Bei der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten.

 

5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der Klub- und Kulturszene für folgendes Verfahren aus:

Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz von Kulturstätten oberste Priori-tät. Der Investor und die Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses Ziels Workshops in welchen mögliche Problempunkte und Konflikte zwischen der künftigen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden und schützenswerten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den Investor rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“

 

Die vorliegenden Dokumente der beteiligten Partner*innen, die belegen, dass Einvernehmen herrscht, sind dem Beschluss beizufügen und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im weiteren Verfahren die Grundrisse und Wohnungsgrößen vor dem Hintergrund der verträglichen Zusammenführung von Kultur / Clubs und Wohnen kritisch zu prüfen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.