Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Geänderter Beschluss (fett/kursiv):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für
das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet
Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Geschäfts- und
Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das
Bebauungsplanverfahren einzustellen.
2. beschließt, nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in
Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem
Ziel, Wohnen,
Einzelhandel und Beherbergungsbetrieb
festzusetzen;
3. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1;
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
– ohne Votum – in die Bezirksvertretung verwiesen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 04.04.2022.
Beschluss: zurückgestellt
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat die Angelegenheit – vor Eintritt in die
Tagesordnung – zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt, dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einleitungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet
Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Geschäfts- und
Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das
Bebauungsplanverfahren einzustellen.
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das
Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 –
Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen,
Einzelhandel und Beherbergungsbetrieb festzusetzen;
3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung).
4. Bei
der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der
Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten.
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld
zur Sicherung der Klub- und Kulturszene für folgendes Verfahren aus:
Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz
von Kulturstätten oberste Priorität. Der Investor und die Clubbetreiber*innen
bilden zur Gewährleistung dieses Ziels Workshops in welchen mögliche
Problempunkte und Konflikte zwischen der künftigen Nutzung des Geländes sowie
der bestehenden und schützenswerten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen
und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den Investor
rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“
Die vorliegenden Dokumente der
beteiligten Partner*innen, die belegen, dass Einvernehmen herrscht, sind dem
Beschluss beizufügen und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss
(wie BV Ehrenfeld) und zusätzliche Ergänzung des Stadtentwicklungsausschusses
(fett und unterstrichen):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten
Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld
– Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in
Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
2.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125
—Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-
Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und
Beherbergungsbetrieb festzusetzen;
3.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung).
4. Bei der Planung des
Einzelhandels ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie
dessen Fortschreibung zu beachten.
5. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Darüber hinaus spricht
sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der Klub- und Kulturszene
für folgendes Verfahren aus:
Bei dem gesamten Bauprojekt
hat der Schutz von Kulturstätten oberste Priori-tät. Der Investor und die
Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses Ziels Workshops in welchen
mögliche Problempunkte und Konflikte zwischen der künftigen Nutzung des
Geländes sowie der bestehenden und schützenswerten Clubkultur diskutiert und
beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen, wie
die Ergebnisse dieses Workshops für den Investor rechtlich bindende Wirkung
entfalten können.“
Die vorliegenden Dokumente der beteiligten Partner*innen, die belegen, dass Einvernehmen herrscht, sind dem Beschluss beizufügen und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im weiteren Verfahren die
Grundrisse und Wohnungsgrößen vor dem Hintergrund der verträglichen
Zusammenführung von Kultur / Clubs und Wohnen kritisch zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.