Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 %

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 %

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 %.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 %

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 %

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 %.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 %

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 %

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 %.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 Prozent

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 Prozent

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 Prozent

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

  • 11 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (1), CDU-Fraktion (1), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Sportjugend Köln e.V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kaven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.).

 

Frau Kleine (SKF e.V. Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Krücker (Caritasverband Köln e.V.)

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 %

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 %

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 %.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

Gefördert werden sollen:

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                            65 %

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                    25 %

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                        10 %.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.