Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Bezirksvertretung und empfiehlt, der Beschlussvorlage ungeändert zuzustimmen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der FDP-Fraktion - zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist) für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet Ehrenfeld Ost in Köln Ehrenfeld.

Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des im Übersichtsplan gekennzeichneten Gebiets Ehrenfeld Ost. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Das Ziel dieser Sozialen Erhaltungssatzung ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

 

Die Verwaltung wird parallel beauftragt, die personellen und sachlichen Mehraufwände zu ermitteln, die im Falle des Erlasses einer Sozialen Erhaltungsatzung für das vorgenannte Gebiet für deren Vollzug erforderlich sind und im Rahmen der weiteren Beschlussfassung offen zu legen. Spätestens mit Vorlage des Satzungsbeschlusses muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen.




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist) für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet Ehrenfeld Ost in Köln Ehrenfeld.

Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des im Übersichtsplan gekennzeichneten Gebiets Ehrenfeld Ost. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Das Ziel dieser Sozialen Erhaltungssatzung ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

 

Die Verwaltung wird parallel beauftragt, die personellen und sachlichen Mehraufwände zu ermitteln, die im Falle des Erlasses einer Sozialen Erhaltungsatzung für das vorgenannte Gebiet für deren Vollzug erforderlich sind und im Rahmen der weiteren Beschlussfassung offen zu legen. Spätestens mit Vorlage des Satzungsbeschlusses muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen.

 

 



Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – zugestimmt.