Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Bezirksvertretung
und empfiehlt, der Beschlussvorlage ungeändert zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen
die Stimmen der FDP-Fraktion - zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer
2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist) für das in der Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet Ehrenfeld Ost in Köln Ehrenfeld.
Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der
Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des
im Übersichtsplan gekennzeichneten Gebiets Ehrenfeld Ost. Die Anlage 1 ist
Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Das Ziel dieser Sozialen Erhaltungssatzung ist die Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen (§
172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Die Verwaltung wird parallel beauftragt, die
personellen und sachlichen Mehraufwände zu ermitteln, die im Falle des Erlasses
einer Sozialen Erhaltungsatzung für das vorgenannte Gebiet für deren Vollzug
erforderlich sind und im Rahmen der weiteren Beschlussfassung offen zu legen.
Spätestens mit Vorlage des Satzungsbeschlusses muss sichergestellt sein, dass
die erforderlichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer
2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist) für das in der Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet Ehrenfeld Ost in Köln Ehrenfeld.
Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der
Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des
im Übersichtsplan gekennzeichneten Gebiets Ehrenfeld Ost. Die Anlage 1 ist
Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Das Ziel dieser Sozialen Erhaltungssatzung ist die Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen (§
172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Die Verwaltung wird parallel beauftragt, die
personellen und sachlichen Mehraufwände zu ermitteln, die im Falle des Erlasses
einer Sozialen Erhaltungsatzung für das vorgenannte Gebiet für deren Vollzug
erforderlich sind und im Rahmen der weiteren Beschlussfassung offen zu legen.
Spätestens mit Vorlage des Satzungsbeschlusses muss sichergestellt sein, dass
die erforderlichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
– gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – zugestimmt.