Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich
der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.
2.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem
Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich
nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen
die Stimmen der Fraktion die Linke. - zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Änderungsantrag SPD zu Nr. 2 des Beschlusstextes:
2 beschließt, nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, Mischfläche
festzusetzen;
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, CDU, FDP und Die Partei gegen SPD, Die Linke und Klimafreunde abgelehnt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich
der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.
2.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem
Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich
nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
Stimmen von Grüne, 1 Stimme CDU (Herr Uerlich), FDP und Die Partei gegen 1
Stimme CDU (Herr Leitner), Die Linken und SPD bei Enthaltung Klimafreunde zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich
der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord—
aufzuheben.
2.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, Mischnutzung
festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem
Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich
nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens,
die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).
Abstimmungsergebnis:
1. Abstimmung: Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI):
„2. (…) einzuleiten
mit dem Ziel, Mischnutzung
festzusetzen;“
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Scholz (GUT).
2. Abstimmung: Geänderte Beschlussvorlage
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich
der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.
2.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem
Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich
nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang).
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
– gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke. – zugestimmt.