Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.            beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.

2.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;

3.         beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

4.         beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion die Linke. - zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Änderungsantrag SPD zu Nr. 2 des Beschlusstextes:

2          beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, Mischfläche festzusetzen;

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, CDU, FDP und Die Partei gegen SPD, Die Linke und Klimafreunde abgelehnt.

 

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.            beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.

2.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;

3.         beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

4.         beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit Stimmen von Grüne, 1 Stimme CDU (Herr Uerlich), FDP und Die Partei gegen 1 Stimme CDU (Herr Leitner), Die Linken und SPD bei Enthaltung Klimafreunde zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.            beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.

2.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung festzusetzen;

3.         beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

4.         beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

1. Abstimmung: Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI):

 

„2. (…) einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung festzusetzen;“

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Scholz (GUT).

 

2. Abstimmung: Geänderte Beschlussvorlage

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.            beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.

2.            beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;

3.         beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

4.         beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

 

 



Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke. – zugestimmt.