Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag AN/1062/2022, der da lautet:

 

Der Im Beschlusstext gennannte Punkt 2:

„Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – Stadteile Nippes und Deutz – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.“

 

Wird ergänzt um den Satz:

Seitens des Anbieters werden die Verfügbarkeits- und Standortdaten, vergleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten.

zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzungsantrag:
7.  Die Standorte in Deutz sollen in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

 

 

Ergänzter Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird.

 

  1. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – Stadtteile Nippes und Deutz – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.

 

  1. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche.

 

  1. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.

 

  1. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.

Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert.

 

7.  Die Standorte in Deutz sollen in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt festgelegt werden.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Herr Arabaci (Grüne) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, Herr Nüsser war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird.

 

  1. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.

 

  1. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche.

 

  1. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.

 

  1. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.

Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


2. Geänderter Beschluss (gem. Anlage 5 und geänderter Änderungsantrag von Die Fraktion, AN/1062/2022):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird.

 

2.    Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.

 

  1. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche.

 

  1. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.

 

  1. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.

Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert.

 

 

Die KVB AG wird gebeten zu prüfen, ob seitens des Anbieters die Verfügbarkeits- und Standortdaten, vergleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten werden können.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 14.06.2022 (Anlage 9):

1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird.

2.  Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.

3.  Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

4.  VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche.

5.  Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.

6.  Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.

Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert.

Die KVB AG wird gebeten zu prüfen, ob seitens des Anbieters die Verfügbarkeits- und Standortdaten, vergleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten werden können.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:
RM Gabrysch bittet zu Protokoll zu geben, dass die Pilotierungsphase deutlich kürzer ausfallen und das Konzept – sofern erfolgreich - auf die ganze Stadt ausgeweitet werden sollte.