Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Stadt Köln im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD)
Beschluss: geändert beschlossen
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt den Beschluss vom 07.03.2022 als Empfehlung für den Liegenschaftsausschuss und empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD)
Außerdem bittet Herr Seldschopf um Aufklärung der Verwaltung, wie Anträge rechtssicher an Ratsgremien weitergeben werden können, da darüber offenbar Unklarheit herrsche, dies könne man an den Anträgen unter Ziffer 8.1.1 und 8.1.2 erkennen.
Frau Bürgeramtsleiterin Hohenforst weist in diesem Zusammenhang auf § 38, Ziffer 13 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen hin. Zu TOP 8.1.1 habe es an einem Beschluss gefehlt, ohne diese würden Ratsgremien nicht tätig. Bei TOP 8.1.2 sei die Zuständigkeit klar geregelt, den Beschluss hätte man als Empfehlung umdeuten können, dies sei nicht geschehen und ein entsprechender Beschluss durch die Verwaltung gefordert worden.
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.