Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim, den Liegenschaftsausschuss und den Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung wurde vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
das beiliegende Nutzungskonzept (Anlage 4) und das städtebauliche Konzept
(Anlage 5) für das ca. 5 ha große landeseigene frühere Gießerei-Gelände
der Deutz AG in Köln-Mülheim zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg als
Grundlage für die Entwicklung und Vermarktung der Fläche im Grundstücksfonds
NRW durch die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) als Treuhänderin;
2. beauftragt
die Verwaltung, die für die geplanten öffentlichen Grünflächen erforderlichen
Teilflächen von insgesamt rd. 4 340 m² (rd. 2 000 m²
Teilfläche zum Grünzug Charlier und rd. 2 340 m² zum Ausbau
Rheinboulevard) vom Land Nordrhein-Westfalen zu erwerben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
das beiliegende Nutzungskonzept (Anlage 4) und das städtebauliche Konzept
(Anlage 5) für das ca. 5 ha große landeseigene frühere Gießerei-Gelände der
Deutz AG in Köln-Mülheim zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg als
Grundlage für die Entwicklung und Vermarktung der Fläche im Grundstücksfonds
NRW durch die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) als Treuhänderin;
2. beauftragt
die Verwaltung, die für die geplanten öffentlichen Grünflächen erforderlichen
Teilflächen von insgesamt rd. 4.340 m² (rd. 2.000 m² Teilfläche zum Grünzug
Charlier und rd. 2.340 m² zum Ausbau Rheinboulevard) vom Land Nordrhein-Westfalen
zu erwerben.
(Anmerkung: Aus technischen Gründen wird auf den Abdruck der Anlagen in dieser Niederschrift verzichtet.)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
das beiliegende Nutzungskonzept (Anlage 4) und das städtebauliche Konzept
(Anlage 5) für das ca. 5 ha große landeseigene frühere Gießerei-Gelände
der Deutz AG in Köln-Mülheim zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg als
Grundlage für die Entwicklung und Vermarktung der Fläche im Grundstücksfonds
NRW durch die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) als Treuhänderin;
2. beauftragt
die Verwaltung, die für die geplanten öffentlichen Grünflächen erforderlichen
Teilflächen von insgesamt rd. 4 340 m² (rd. 2 000 m² Teilfläche
zum Grünzug Charlier und rd. 2 340 m² zum Ausbau Rheinboulevard) vom
Land Nordrhein-Westfalen zu erwerben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
das beiliegende Nutzungskonzept (Anlage 4) und das städtebauliche Konzept
(Anlage 5) für das ca. 5 ha große landeseigene frühere Gießerei-Gelände
der Deutz AG in Köln-Mülheim zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg als
Grundlage für die Entwicklung und Vermarktung der Fläche im Grundstücksfonds
NRW durch die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) als Treuhänderin;
2. beauftragt
die Verwaltung, die für die geplanten öffentlichen Grünflächen erforderlichen
Teilflächen von insgesamt rd. 4 340 m² (rd. 2 000 m² Teilfläche
zum Grünzug Charlier und rd. 2 340 m² zum Ausbau Rheinboulevard) vom
Land Nordrhein-Westfalen zu erwerben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt