Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung halbjährlich über die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet Mülheimer Süden, insbesondere über
- den aktuellen Stand der Bebauungsplanverfahren,
- Änderungen der Eigentümerverhältnisse an Grundstücken bzw. den Inhaberverhältnissen der Gesellschaften, denen die Grundstücke gehören,
- Baufortschritte,
- Abschluss städtebaulicher Verträge.
Über bedeutende Entwicklungen im Plangebiet werden die Bezirksvertreterinnen und -vertreter unverzüglich schriftlich informiert. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit Vorkaufsrechte auszuüben (insbesondere aufgrund eines Kaufvertragsabschlusses oder aufgrund der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die eine Umgehung des gemeindlichen Vorkaufsrechts indizieren). In diesem Fall schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung geeignete Maßnahmen vor, um das Vorkaufsrecht fristgerecht ausüben zu können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen