Beschluss: Kenntnis genommen
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur städtebaulichen
Potentialanalyse zur Nutzung von Windenergie in Köln – AN 1169 / 2022
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, die von der Stadt Köln aufgestellte
Potentialanalyse für eine mögliche Planung und Errichtung von Windkraftanlagen
auf Kölner Stadtgebiet. Jedoch sehen wir den Bereich in der Nähe der beiden NSG
6 und 7, insbesondere des NSG 6 "Kiesgrube Meschenich" für besonders kritisch
für die Errichtung von Windkraftanlagen an, da sich dort eine Vielzahl von
Wasser- und Zugvögeln aufhält. Die Wasserflächen der Kiesgruben bieten
Lebensraum für Wasservögel und Vögel des Schilfröhrichts. Aber auch für
Zugvögel stellen sie wichtige Rastplätze dar. In den Kiesgruben Meschenich
finden sich im Winter viele verschiedene Enten- und Gänsearten ein.
Trotz seiner Größe von nur 26 Hektar weist das
NSG 6 eine Vielzahl wertvoller Lebensräume auf. Dies ist das Ergebnis
unterschiedlichster Bodenbedingungen, die von der ehemaligen Nutzung zeugen.
Durch regelmäßiges Monitoring konnten im Gebiet unter anderem über 50
Vogelarten, 6 Fledermausarten und viele Insektenarten festgestellt werden.
Auch wenn es regelmäßig ein erhöhtes
Konfliktpotential zwischen Natur- und Vogelschutz und Windkraftanlagen gibt,
sollte im Falle von besonders schutzwürdigen Gebieten, der Schutz von Flora und
Fauna (hier Vogelschutz) Vorrang haben. Aus diesem Grunde fordern wir, dass bei
der Auswahl und Planung zukünftiger Standorte im Kölner Süden für
Windkraftanlagen besonderes Augenmerk auf naturschutzrechtlich geschützten oder
sonst besonders schutzwürdigen Flächen gerichtet wird. Eventuelle
Beeinträchtigungen für die dort ansässige Flora und Fauna sind umfassend zu
berücksichtigen und sollten Vorrang haben.
In der Konsequenz bitten wir ebenfalls dringend
darum, vor Bestimmung von Standorten grundsätzlich die ortsansässigen
Naturschutzorganisationen, wie den NABU und den BUND sowie die zuständigen Naturschutzwarte
in die Planungen miteinzubeziehen.“
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Bezirksvertretung Porz
nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen