Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1.
Musikschulentwicklungsplan
der Rheinischen Musikschule Köln:
Wir beauftragen die Verwaltung/Leitung der RMS, das Angebot
der Rheinischen Musikschule in Eigenregie weiter zu entwickeln. Folgende Punkte
sollen dabei berücksichtigt werden:
-
der
Anteil der Jahreswochenstunden am Gruppenunterricht ist deutlich auf 30% zu
erhöhen
-
der
Anteil die Jahreswochenstunden des Einzelunterrichts ist im Gegenzug
entsprechend zu reduzieren
-
ein
breiterer Zugang von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Projekten und
Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt
Köln soll insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren
erreicht werden.
-
weitere
zunächst niederschwellige Angebote sind in den Sozialräumen zu entwickeln und
sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszubauen, dazu wurden mit
Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen genehmigt und eingerichtet.
-
die
Kooperationen zur Hochschule für Musik und Tanz, dem Gürzenich-Orchester, den
Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik . des WDR,
Concerto Köln und weiteren musikalischen „Playern“ in Köln ist insbesondere in
Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen.
-
Kooperationen
mit Schulen im SEKI/SEK II sind zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen
zu entwickeln. Dieses trifft
insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem
Bestandteil zu. Sie ist darzustellen.
-
Die
Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona)
ist dazustellen in seiner Entwicklungsdimension besonders zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse dieser Musikschulentwicklungsplanung sollen
dem Ausschuss regelmäßig (halbjährlich) vorgelegt werden.
2.
Musikschulentwicklungsplan
für das gesamte Kölner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie
Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen
Musikschule):
Das Büro KUBIK wird beauftragt eine
Musikschulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen.
Voraussetzung dafür ist es, eine Bestandsaufnahme des gesamten
Musikschulangebotes der qualifizierten bzw. zertifizierten Musikschulen zu
erheben und Entwicklungsziele zu definieren.
Ein
Bestandteil ist dabei, aus dem Portal „Musenkuss“ die Angebote in der Sparte
Musik im Hinblick auf musikpädagogische Angebote aufzubereiten, die Anbieter
nach ihren Profilen und Projektausrichtungen aufzulisten und diese in einem
zweiten Schritt nach Stadtteilen darzustellen.
Ein
weiterer Bestandteil ist es, die Angebote der städtischen Institutionen und des
WDR zu erheben und aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1.
Musikschulentwicklungsplan
der Rheinischen Musikschule Köln:
Wir beauftragen die Verwaltung/Leitung der RMS, das Angebot
der Rheinischen Musikschule in Eigenregie weiter zu entwickeln. Folgende Punkte
sollen dabei berücksichtigt werden:
-
der
Anteil der Jahreswochenstunden am Gruppenunterricht ist deutlich auf 30% zu
erhöhen
-
der
Anteil die Jahreswochenstunden des Einzelunterrichts ist im Gegenzug
entsprechend zu reduzieren
-
ein
breiterer Zugang von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Projekten und
Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt
Köln soll insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren
erreicht werden.
-
weitere
zunächst niederschwellige Angebote sind in den Sozialräumen zu entwickeln und
sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszubauen, dazu wurden mit
Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen genehmigt und eingerichtet.
-
die
Kooperationen zur Hochschule für Musik und Tanz, dem Gürzenich-Orchester, den
Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik . des WDR,
Concerto Köln und weiteren musikalischen „Playern“ in Köln ist insbesondere in
Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen.
-
Kooperationen
mit Schulen im SEKI/SEK II sind zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen
zu entwickeln. Dieses trifft
insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem
Bestandteil zu. Sie ist darzustellen.
-
Die
Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona)
ist dazustellen in seiner Entwicklungsdimension besonders zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse dieser Musikschulentwicklungsplanung sollen
dem Ausschuss regelmäßig (halbjährlich) vorgelegt werden.
2.
Musikschulentwicklungsplan
für das gesamte Kölner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie
Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen
Musikschule):
Das Büro KUBIK wird beauftragt eine
Musikschulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen.
Voraussetzung dafür ist es, eine Bestandsaufnahme des gesamten
Musikschulangebotes der qualifizierten bzw. zertifizierten Musikschulen zu
erheben und Entwicklungsziele zu definieren.
Ein
Bestandteil ist dabei, aus dem Portal „Musenkuss“ die Angebote in der Sparte
Musik im Hinblick auf musikpädagogische Angebote aufzubereiten, die Anbieter
nach ihren Profilen und Projektausrichtungen aufzulisten und diese in einem
zweiten Schritt nach Stadtteilen darzustellen.
Ein
weiterer Bestandteil ist es, die Angebote der städtischen Institutionen und des
WDR zu erheben und aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
1.
Musikschulentwicklungsplan
der Rheinischen Musikschule Köln:
Wir beauftragen die
Verwaltung/Leitung der RMS, das Angebot der Rheinischen Musikschule in
Eigenregie weiter zu entwickeln. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt
werden:
-
der
Anteil der Jahreswochenstunden am Gruppenunterricht ist deutlich auf 30% zu
erhöhen
-
der
Anteil die Jahreswochenstunden des Einzelunterrichts ist im Gegenzug
entsprechend zu reduzieren
-
ein
breiterer Zugang von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Projekten und
Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt
Köln soll insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren
erreicht werden.
-
weitere
zunächst niederschwellige Angebote sind in den Sozialräumen zu entwickeln und
sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszubauen, dazu wurden mit
Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen genehmigt und eingerichtet.
-
die
Kooperationen zur Hochschule für Musik und Tanz, dem Gürzenich-Orchester, den
Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik . des WDR,
Concerto Köln und weiteren musikalischen „Playern“ in Köln ist insbesondere in
Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen.
-
Kooperationen
mit Schulen im SEKI/SEK II sind zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen
zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem
Humboldtgymnasium als wichtigem Bestandteil zu. Sie ist darzustellen.
-
Die
Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona)
ist dazustellen in seiner Entwicklungsdimension besonders zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse dieser
Musikschulentwicklungsplanung sollen dem Ausschuss regelmäßig (halbjährlich)
vorgelegt werden.
2.
Musikschulentwicklungsplan
für das gesamte Kölner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie
Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen
Musikschule):
Das Büro KUBIK wird beauftragt eine
Musikschulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen.
Voraussetzung dafür ist es, eine Bestandsaufnahme des gesamten
Musikschulangebotes der qualifizierten bzw. zertifizierten Musikschulen zu
erheben und Entwicklungsziele zu definieren.
Ein Bestandteil ist dabei, aus dem Portal „Musenkuss“
die Angebote in der Sparte Musik im Hinblick auf musikpädagogische Angebote
aufzubereiten, die Anbieter nach ihren Profilen und Projektausrichtungen
aufzulisten und diese in einem zweiten Schritt nach Stadtteilen darzustellen.
Ein weiterer Bestandteil ist es, die Angebote der
städtischen Institutionen und des WDR zu erheben und aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Abstimmungsergebnis:
Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück.