Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion- Die Linke- beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Entsprechend einer Bitte von RM Haeming wird die Vorlagebegründung um drei Absätze ergänzt! Herr Schneider beantwortet noch eine Ergänzungsfrage von RM Schlömer (Begrifflichkeiten 3fach-Halle/drei Sportübungseinheiten meinen das Gleiche!).

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

 

Ergänzung:

In die Vorlagebegründung sind die folgenden drei Absätze zu übernehmen:

 

„Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für Grundschule und 3fach-Halle für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen abgestimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in diesen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt wird.

Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.

Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen

Beschluss: geändert beschlossen


Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von Herrn Spieß mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP, AfD und Herrn Thelen beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

Beschluss: ungeändert beschlossen


I.          Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Fassung der Bezirksvertretung 5 (Nippes), (Anlage1) mit den Ergänzungen aus dem Sportausschuss (Anlage 2)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Ergänzung:

In die Vorlagebegründung sind die folgenden drei Absätze zu übernehmen:

„Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für Grundschule und 3fach-Halle für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen abgestimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in diesen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt wird.

Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.

Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“

Abstimmungsergebnis.

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. sowie von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) abgelehnt.

II.         Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Sportausschusses (Anlage 2):

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.

Ergänzung:

In die Vorlagebegründung sind die folgenden drei Absätze zu übernehmen:

„Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für Grundschule und 3fach-Halle für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen abgestimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in diesen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt wird.

Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.

Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

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Anmerkung:

Mündlicher Änderungsantrag von RM Philippi