Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, rückwirkend zum 01.06.2022
vorläufig auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 31 DSchG NRW zu
verzichten. Dieser Verzicht ist befristet bis zum 31.12.2022 und wird durch
Allgemeinverfügung über das Amtsblatt im Internet allgemein bekannt gemacht.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die sich aus dem neu geschaffenen Vorkaufsrechtstatbestand ergebenden
Handlungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Rat einen dauerhaften Vorschlag zum
zukünftigen Vorgehen bzgl. des Vorkaufsrechts gemäß § 31 DSchG NRW zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.