Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt, rückwirkend zum 01.06.2022 vorläufig auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 31 DSchG NRW zu verzichten. Dieser Verzicht ist befristet bis zum 31.12.2022 und wird durch Allgemeinverfügung über das Amtsblatt im Internet allgemein bekannt gemacht.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem neu geschaffenen Vorkaufsrechtstatbestand ergebenden Handlungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Rat einen dauerhaften Vorschlag zum zukünftigen Vorgehen bzgl. des Vorkaufsrechts gemäß § 31 DSchG NRW zur Beschlussfassung vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.