Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Stadtbibliothek über die Sonntagsöffnung zur Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, ab 2023.

Die für die Verstetigung der Aufgabe erforderlichen 1,5 Planstellen in der E3 TVÖD stehen zur Verfügung. Die Sachaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf rund 115.000 €/p.a. und sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 berücksichtigt.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Stadtbibliothek über die Sonntagsöffnung zur Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, ab 2023.

Die für die Verstetigung der Aufgabe erforderlichen 1,5 Planstellen in der E3 TVÖD stehen zur Verfügung. Die Sachaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf rund 115.000 €/p.a. und sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 berücksichtigt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Stadtbibliothek über die Sonntagsöffnung zur Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, ab 2023.

Die für die Verstetigung der Aufgabe erforderlichen 1,5 Planstellen in der E3 TVÖD stehen zur Verfügung. Die Sachaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf rund 115.000 €/p.a. und sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 berücksichtigt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.