Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung i.V. mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation
Corboud der Stadt Köln mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.319 TEUR für
das Wirtschaftsjahr 2022 fest.
Die Deckung erfolgt durch Vortrag auf neue Rechnung. Der sich in der
Finanzplanung 2022 ergebende Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 1.934 TEUR wird
durch ausreichend vorhandene Liquidität gedeckt.
2.
Die
mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich
keine Ansprüche für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
3.
Die
Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung i.V. mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation
Corboud der Stadt Köln mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.319 TEUR für
das Wirtschaftsjahr 2022 fest.
Die Deckung erfolgt durch Vortrag auf neue Rechnung. Der sich in der
Finanzplanung 2022 ergebende Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 1.934 TEUR wird
durch ausreichend vorhandene Liquidität gedeckt.
2.
Die
mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich
keine Ansprüche für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
3.
Die
Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung
i.V. mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud der Stadt Köln mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.319 TEUR für das Wirtschaftsjahr 2022 fest.
Die
Deckung erfolgt durch Vortrag auf neue Rechnung. Der sich in der Finanzplanung
2022 ergebende Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 1.934 TEUR wird durch
ausreichend vorhandene Liquidität gedeckt.
2.
Die mittelfristige Finanzplanung wird zur
Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
3.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von
500.000 € in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.