Beschluss: Kenntnis genommen


Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

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Antwort der Verwaltung zu TOP 2.1.3 zur Niederschrift:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale und hybride Sitzungen der kommunalen Gremien werden vom Land festgelegt. Das Land NRW hat im Modellprojekt die Erfahrungen der übrigen Bundesländer berücksichtigt und auf dieser Grundlage in der Gemeindeordnung bzw. der Digitalsitzungsverordnung Vorgaben formuliert.