Beschluss: Kenntnis genommen
Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
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Antwort der Verwaltung zu TOP
2.1.3 zur Niederschrift:
Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für digitale und hybride Sitzungen der kommunalen Gremien
werden vom Land festgelegt. Das Land NRW hat im Modellprojekt
die Erfahrungen der übrigen Bundesländer berücksichtigt und auf dieser
Grundlage in der Gemeindeordnung bzw. der Digitalsitzungsverordnung Vorgaben
formuliert.
Beschluss: Kenntnis genommen