Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

(Herr Cremer ist nicht anwesend.)

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt wie folgt zu beschließen:

 

Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.