Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(Herr Cremer ist nicht anwesend.)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.