Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion
„Die Tiefgarage Neptunplatz ist aus der Prüfung für das Betriebskonzept zum Bewohnerparken in städtischen Parkbauten herauszunehmen und durch ein anderes Parkhaus, beispielsweise das Parkhaus am Kaiser-Wilhelm-Ring, zu ersetzen.“
zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Geänderter Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Innenstadt vertagt die Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit (10)
von SPD (3), CDU (3), Die Linke (2), FDP (1) und Die Partei (1) gegen die
Stimmen (7) von B90/Die Grünen (6) und KlimaFreunde (1) zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
1. Abstimmung über den gemeinsamen
Änderungsantrag von Grünen, GUT & Klima Freunden und FDP
Beschluss:
Die Punkte 1 und 2 der Vorlage 0427/2023 werden ersetzt
durch: Der Rat beschließt die Festsetzung der Gebühren der Bewohnerparkausweise
und die Anpassung der Gebühren gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes
1105/2022 vom Juni 2022.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.
2. Abstimmung über die so geänderte
Beschlussvorlage:
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Festsetzung der
Gebühren der Bewohnerparkausweise und die Anpassung der Gebühren gemäß dem
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes 1105/2022 vom Juni 2022.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen
für die Umsetzung der geänderten Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen und die
hierfür erforderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären
Stellenplanverfahrens einzurichten. Die Refinanzierung der Stellen erfolgt aus
den Gebührenmehrerträgen. Weiterhin werden die notwendigen Softwareanforderungen
schnellstmöglich ermittelt und in einer gesonderten Beschlussvorlage dargelegt.
3.
Die Einführung der neuen Gebührenordnung soll vorbehaltlich der
unter Punkt 3 genannten Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erarbeiten, wie
das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden kann. Anhand
zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept
aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
5.
Gemäß des beschlossenen Masterplans Parken (AN/2635/2021)
beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Digitalisierung der
Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu überprüfen, ob auch Schul- und
Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken geöffnet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Festsetzung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt „Berechnung künftiger
Gebühren für Bewohnerparkausweise“ aufgeführten Berechnung.
2.
Der Rat beschließt die Anpassung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage beigefügten
Bewohnerparkgebührenordnung.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten
Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe
im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzurichten. Die
Refinanzierung der Stellen erfolgt aus den Gebührenmehrerträgen. Weiterhin
werden die notwendigen Softwareanforderungen schnellstmöglich ermittelt
und in einer gesonderten Beschlussvorlage dargelegt.
- Die Einführung der neuen
Gebührenordnung soll vorbehaltlich der unter Punkt 3 genannten
Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein
Konzept zu erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten
ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll
exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
- Gemäß des beschlossenen Masterplans
Parken (AN/2635/2021) beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur
Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu
überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken
geöffnet werden können.
-zurückgestellt in die nächste Sitzung-
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt die Festsetzung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt „Berechnung künftiger
Gebühren für Bewohnerparkausweise“ aufgeführten Berechnung.
2.
Der Rat beschließt die Anpassung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage beigefügten
Bewohnerparkgebührenordnung.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten
Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen und die hierfür erforderlichen
Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzurichten.
Die Refinanzierung der Stellen erfolgt aus den Gebührenmehrerträgen.
Weiterhin werden die notwendigen Softwareanforderungen schnellstmöglich
ermittelt und in einer gesonderten Beschlussvorlage dargelegt.
- Die Einführung der neuen
Gebührenordnung soll vorbehaltlich der unter Punkt 3 genannten
Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein
Konzept zu erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten
ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll
exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
- Gemäß des beschlossenen Masterplans
Parken (AN/2635/2021) beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur
Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu
überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken
geöffnet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion gegen
zwei Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend:
Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Hertel, Herr Kau)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Festsetzung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt „Berechnung künftiger
Gebühren für Bewohnerparkausweise“ aufgeführten Berechnung.
2.
Der Rat beschließt die Anpassung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage beigefügten
Bewohnerparkgebührenordnung.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten
Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe
im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzurichten. Die
Refinanzierung der Stellen erfolgt aus den Gebührenmehrerträgen. Weiterhin
werden die notwendigen Softwareanforderungen schnellstmöglich ermittelt
und in einer gesonderten Beschlussvorlage dargelegt.
- Die Einführung der neuen
Gebührenordnung soll vorbehaltlich der unter Punkt 3 genannten
Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein
Konzept zu erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten
ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll
exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
- Gemäß des beschlossenen Masterplans
Parken (AN/2635/2021) beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur
Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu
überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken
geöffnet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich sowie Herrn Schlimgen (FDP) bei Abwesenheit des Bezirksvertreters Gökpinar gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die
Grünen "Bewohnerparkgebührenordnung"
AN/1208/2023
I.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/1208/2023:
Eine marktwirtschaftliche
Berechnung der Parkraumgebühren nach Bilanzrecht steht dem Gewinnverbot der
öffentlichen Hand entgegen und kann so nicht Grundlage für die Höhe des Bewohnerparkausweises
sein. Grundlage dürfen nicht Grundstückskosten sein, in die spekulative
Verkaufserlöse einfließen können, sondern nur die tatsächlichen Erstellungs-
und Sachkosten.
Der Bewohnerparkausweis
wird je Quartier nach Kostenansatz gerechnet und laut Untersuchung auf maximal
260 € festgelegt. Es erfolgt eine Staffelung bis zum Erreichen der 260€ nach
Jahren. Die Erhöhung in 2024 beläuft sich auf 120 €, 2025 auf 200 € und 2026
den Endbetrag von max. 260 €.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Herr Krasson
(AfD) und der Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
II.
Beschluss über
die geänderte Beschlussvorlage:
1.
Der Rat beschließt die Festsetzung der Gebühren für
Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt „Berechnung künftiger Gebühren für
Bewohnerparkausweise“ aufgeführten Berechnung.
2.
Der Rat beschließt die Anpassung der Gebühren für
Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage beigefügten
Bewohnerparkgebührenordnung.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen
Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen
und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären
Stellenplanverfahrens einzurichten. Die Refinanzierung der Stellen erfolgt aus
den Gebührenmehrerträgen. Weiterhin werden die notwendigen
Softwareanforderungen schnellstmöglich ermittelt und in einer gesonderten
Beschlussvorlage dargelegt.
4.
Die Einführung der neuen Gebührenordnung soll vorbehaltlich
der unter Punkt 3 genannten Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.
5.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu
erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden
kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes
Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt
werden.
6.
Gemäß des beschlossenen Masterplans Parken (AN/2635/2021)
beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Digitalisierung der
Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu überprüfen, ob auch Schul- und
Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken geöffnet werden können.
7. Eine marktwirtschaftliche Berechnung der Parkraumgebühren nach
Bilanzrecht steht dem Gewinnverbot der öffentlichen Hand entgegen und kann so
nicht Grundlage für die Höhe des Bewohnerparkausweises sein. Grundlage dürfen
nicht Grundstückskosten sein, in die spekulative Verkaufserlöse einfließen
können, sondern nur die tatsächlichen Erstellungs- und Sachkosten. Der
Bewohnerparkausweis wird je Quartier nach Kostenansatz gerechnet und laut
Untersuchung auf maximal 260 € festgelegt. Es erfolgt eine Staffelung bis zum
Erreichen der 260€ nach Jahren. Die Erhöhung in 2024 beläuft sich auf 120 €,
2025 auf 200 € und 2026 den Endbetrag von max. 260 €.
Abstimmungsergebnis: