Beschluss: zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt
wird vertagt, da noch Beratungsbedarf besteht.
Außerdem wird ein Fachgespräch unter Teilnahme der zuständigen Dezernenten durch die Verwaltung organisiert.
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
1.
Wenn die Stadt Köln Grundstücke in den Satzungsgebieten des besonderen
Vorkaufsrechtes erwirbt, dann wird sozialer Wohnungsbau für mindestens 30% der
zu schaffenden Wohnfläche festgelegt.
2.
Wenn die Stadt Köln Grundstücke in den Satzungsgebieten des besonderen
Vorkaufsrechtes erwirbt, dann erfolgt eine Vergabe dieser Grundstücke oder von
Teilgrundstücken nur in Erbbaurecht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE
und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt.