Beschluss: zurückgestellt


 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, da noch Beratungsbedarf besteht.

 

Außerdem wird ein Fachgespräch unter Teilnahme der zuständigen Dezernenten durch die Verwaltung organisiert.

 


Beschluss: endgültig abgelehnt


 

Beschluss:

 

1.    Wenn die Stadt Köln Grundstücke in den Satzungsgebieten des besonderen Vorkaufsrechtes erwirbt, dann wird sozialer Wohnungsbau für mindestens 30% der zu schaffenden Wohnfläche festgelegt.

 

2.    Wenn die Stadt Köln Grundstücke in den Satzungsgebieten des besonderen Vorkaufsrechtes erwirbt, dann erfolgt eine Vergabe dieser Grundstücke oder von Teilgrundstücken nur in Erbbaurecht.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt.