Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt:

 

  1. Das Teilstück der Liburer Straße zwischen Wahn und Libur (K 24) wird in

 

„Liburer Landstraße“

 

umbenannt.

 

  1. Die Verlängerung dieser Straße (Nord- und Westumgehung Libur, K 24 bis zur Stadtgrenze Niederkassel-Uckendorf) wird in die „Liburer Landstraße“ mit einbezogen.

 

  1. Die sogenannte Ostumgehung Libur, die von der K 24 am nordöstlichen Ende von Libur abzweigende und an der Margaretenstraße endende Straße wird in

 

„Am Liburer Wall“

 

benannt.

 

  1. Die „Liburer Straße“ innerhalb des Ortsteils Libur, abgehend von der Margaretenstraße in nördliche Richtung verlaufend und als Geh- bzw. Radweg auf die „Liburer Landstraße (K 24) mündend, bleibt erhalten.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt