Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
(Nicht anwesend: Herr Schöppe, Herr Schünemann).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 SPD, 4 Grüne, 1 FDP, 1 Pro Köln)
1 Enthaltung (CDU)
Nicht anwesend: Herr Knauf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung zu und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Weisenstein (Die Linke.Köln) beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion pro Köln und Herrn Wernig (Die Linke.Köln)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Der Verwaltungsvorlage wird bei 10 Ja- Stimmen (CDU, FDP und Pro Köln) und 8 Nein-Stimmen (SPD, Grüne und Die Linke) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE-LINKE einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.