Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt (Nicht anwesend: Herr Schöppe, Herr Schünemann).

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

17 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 SPD, 4 Grüne, 1 FDP, 1 Pro Köln)

  1 Enthaltung (CDU)

 

Nicht anwesend: Herr Knauf

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

„Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Weisenstein (Die Linke.Köln) beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion pro Köln und Herrn Wernig (Die Linke.Köln)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

 

Der Verwaltungsvorlage wird bei 10 Ja- Stimmen (CDU, FDP und Pro Köln) und 8 Nein-Stimmen (SPD, Grüne und Die Linke) zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE-LINKE einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.




Abstimmungsergebnis:

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.