Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von zwei befristeten Stellen
für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei Trägern im Rahmen des
Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2023 wird um zwei
weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert.
Als
Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung),
28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro
Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019),
07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2021), 02.11.2021 (Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2023).
Des Weiteren
werden zwei befristete Vollzeitstellen mit Immobilienkaufleuten besetzt
(ebenfalls bei
Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements) und bis zum 31.12.2025
finanziert.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.600 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Zur
Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Immobilienkaufleute stehen
Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.000 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr
2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das
Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.000 für zwei Stellen zu berücksichtigen.
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt bei 7 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen von Turan Özküçük und Ali Esen.
Die Ratsmitglieder haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Verlängerung der
Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei
Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum
31.12.2023 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert.
Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011
(Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung),
28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro
Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019),
07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2021), 02.11.2021 (Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2023).
Des Weiteren werden zwei befristete Vollzeitstellen mit
Immobilienkaufleuten besetzt (ebenfalls bei Trägern
im Rahmen des Auszugsmanagements) und bis zum 31.12.2025 finanziert.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.600 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für
Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.000 € für
zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für
Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur
Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.000 für zwei Stellen
zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen,
vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmt zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt die Verlängerung der
Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei
Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum
31.12.2023 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert.
Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011
(Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung),
28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro
Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019),
07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2021), 02.11.2021 (Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2023).
Des Weiteren werden zwei befristete Vollzeitstellen mit
Immobilienkaufleuten besetzt (ebenfalls bei Trägern
im Rahmen des Auszugsmanagements) und bis zum 31.12.2025 finanziert.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.600 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für
Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.000 € für
zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für
Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur
Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.000 für zwei Stellen
zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen,
vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Verlängerung der
Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei
Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum
31.12.2023 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert.
Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011
(Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung),
28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro
Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019),
07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2021), 02.11.2021 (Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2023).
Des Weiteren werden zwei
befristete Vollzeitstellen mit Immobilienkaufleuten besetzt (ebenfalls bei Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements)
und bis zum 31.12.2025 finanziert.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.600 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.000 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.000 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.