Beschluss: Kenntnis genommen


Der Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

 

Beschluss: Kenntnis genommen


 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Die CDU-Fraktion, Herr Görtz, hat folgende Anmerkung und Nachfragen:

 

Die Radschnellwege nach Meschenich / Brühl (Korridor 10) und nach Rondorf / Godorf / Wesseling (Korridor 11) sollen in Zollstock über die Vorgebirgsstraße (Vorzugsvariante 1) geführt werden (Anlage 1.1, S. 10 u. 11).

 

Korridor 10 wird gem. Anlage 1 (Konzeptstudie, S. 30) im Weiteren nicht als RadPendlerRoute weiterverfolgt (Realisierung im Zuge Stadtbahnverlängerung bzw. RNW). Korridor 11 wird bei der Umsetzungspriorisierung (S. 57) nur mit „Mittel“ eingestuft. Warum muss dann – bei bestehender Radverbindung in Zollstock durch den Vorgebirgspark (Var. 2/3 Konzeptstudie)  - bereits jetzt die Einrichtung von Radspuren auf der Vorgebirgsstraße forciert werden, zumal 7 Radschnellweg-Trassen mit Priorität „Hoch“ eingestuft werden?

 

Variantenbewertung zu Korridor 10/11 (Anlage 1.2, S. 10/11): Wie fällt der Vergleich nur für den Abschnitt in Zollstock aus, der – s.o. - ja auch maßgeblich für den Korridor 11 ist (Hinweis: In der Gesamtbetrachtung für 11 fällt Var. 1 schlecht aus)? Warum ist der aufgezeigte Handlungsbedarf auf der Vorgebirgsstraße (Anlage 1.4, Korridor, S. 5; Ampeln, Kreuzungen, Höninger Platz, Herstellen Radweg südlich Höninger Platz) ggü. der vorhandenen Strecke so unterbewertet? Warum ist die hoch gewichtete Erschließungswirkung bei Var. 1 so viel höher als bei Var. 2/3?

 

Die CDU-Fraktion, Herr Heinzlmeier, hat folgende Anmerkung und Nachfragen:

 

 

1.) Die Vorzugstrasse sieht eine Überquerung der Militärringstraße mittels einer vorhandenen Fußgänger- und Fahrradbrücke vom Vorgebirgspark in den äußeren Grüngürtel vor. Weshalb wird die Radschnellverbindung bis zur BAB 4-Querung (auf Höhe der Straße „am Höfchen“) westlich und ostwärts der Brühler Landstraße bis zum Robinienweg im äußeren Grüngürtel mutmaßlich versiegelt, obwohl ein neu angelegter kombinierter Fuß- und Fahrradweg parallel zu Militärring verläuft und eine Versiegelung der Radschnellverbindung entbehrlich macht?

 

2.) Die Vorzugstrasse wird in Rondorf ab dem zukünftigen Stadtbahnübergang als Fahrradstrasse über die Rondorfer Hauptstraße und die Giesdorfer Straße ostwärts geführt und verschwenkt am Ende des Rondorfer Friedhofs nach Süden. Die Trasse führt weiter auf der Allee bis zur Straße „vor dem Dorf“. Weshalb wird diese Allee als Radschnellweg versiegelt, obwohl auf der Immendorfer Hauptstraße (seitens der RE soll dort die Straßenbeleuchtung wieder errichtet werden) ein beleuchteter Fahrradweg besteht?

 

3.) Die weitere Trassenführung sieht vor, dass der Radschnellweg auf der Straße „vor dem Dorf“ geführt wird. Wie seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, wird die Straße vor dem Dorf mit dem Neubau der Entflechtungsstraße (Brühler Straße / am Kiesgrubenweg) entsiegelt. Welche alternative Führung ist aus diesem Grund für die Trasse vorgesehen?

 

4.) Es ist vorgesehen, die Trassenführung durch Immendorf zunächst auf der Claudiusstraße und danach auf der Godorfer Straße, der zentralen Ausfahrtsstraße aus Immendorf zu führen. Es wird gebeten zu erläutern, weshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit die Trasse nicht durch das Gewerbegebiet in Immendorf geführt wird und erst am Ende der Lambertstraße auf Höhe der Euskirchener Straße auf die Godorfer Straße einzuschwenken.

 

 

 

 

 

 

Beschluss: Kenntnis genommen


Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und verweist diese in den Runden Tisch für Radverkehr mit dem Fachamt.

Beschluss: Kenntnis genommen


Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Mitteilung wurde zu Beginn der Sitzung zurückgestellt, da der Wunsch nach einem Fachgespräch besteht.