Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
- Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
- Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie
hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung einer Sanierung des
auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und
einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der Erfüllung der
Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes
durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baubeschluss dargestellt.
- Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die
erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der
HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen
Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.)
einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.
- Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
- Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die Beratungsfolge verwiesen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Im Rahmen der
Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung ohne Beschluss in
nachfolgende Gremien verwiesen.
Beschluss: zurückgestellt
Wegen Beratungsbedarfs der SPD Fraktion in die Sitzung im Januar 2024 geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Der Bauausschuss stellt die Angelegenheit zurück.
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
- Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
- Zusätzlich ist von der
Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung
einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses
im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der
Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des
Bestandsgebäudes durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baubeschluss dargestellt.
- Dazu ermächtigt der Rat
die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1
– 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab
notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr
etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.
- Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
- Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
3.
Zusätzlich ist von der Verwaltung eine
Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung einer
Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im
Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der Erfüllung
der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes
durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die
Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden
Baubeschluss dargestellt.
4.
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die
erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI
– Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten
(Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser
betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser,
dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen
insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag
zu gebende Machbarkeitsstudie.
5. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
6. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
- Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
- Zusätzlich ist von der
Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung
einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses
im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der
Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des
Bestandsgebäudes durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baubeschluss dargestellt.
- Dazu ermächtigt der Rat
die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1
– 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab
notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr
etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.
- Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
- Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
- Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
- Zusätzlich ist von der Verwaltung
eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung
einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen
Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem
Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der
Kubatur des Bestandsgebäudes durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baubeschluss dargestellt.
- Dazu ermächtigt der Rat die
Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 –
3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab
notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr
etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.
- Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
- Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion-Volt – empfohlen.
Beschluss: geändert beschlossen
II. Beschluss über die so geänderte Vorlage:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
- Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
- Zusätzlich ist von der
Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung
einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses
im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der
Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des
Bestandsgebäudes durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baubeschluss dargestellt.
- Dazu ermächtigt der Rat
die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1
– 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab
notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr
etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit
Bauunternehmen mit dem Ziel zu führen, dass die Errichtung der neu zu
errichtenden Häuser zu einem Festkostenpreis durch Generalunternehmer
erfolgt.
Die Ergebnisse sollen dem Bauausschuss nach Abschluss der Verhandlungen
vorgestellt werden.
- Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
- Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Finanzausschusses vom 05.02.2024 (Anlage 8):
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.
2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.
3.
Zusätzlich ist von der Verwaltung eine
Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung einer
Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im
Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der Erfüllung
der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes
durchzuführen.
Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die
Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden
Baubeschluss dargestellt.
4.
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die
erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI
– Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten
(Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser
betragen rund 48.000 € brutto.
Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser,
dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen
insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag
zu gebende Machbarkeitsstudie.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
Verhandlungen mit Bauunternehmen mit dem Ziel zu führen, dass die Errichtung
der neu zu errichtenden Häuser zu einem Festkostenpreis durch
Generalunternehmer erfolgt.
Die Ergebnisse sollen
dem Bauausschuss nach Abschluss der Verhandlungen vorgestellt werden.
6. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.
7. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.