Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung
empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am Schulstandort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die Entscheidung bedingt sich durch die geplante künftige schulische Nutzung des Standortes, unabhängig davon welche Schule und Schulform diesen Schulstandort nutzen wird.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Errichtung der Dreifachturnhalle Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen ist die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur gemeinsamen Errichtung des Neubaus des Genovevabades mit der Dreifachturnhalle für den schulischen Bedarf.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem eine städteplanerische Machbarkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider Straße öffentlich zur Verfügung stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse der städteplanerischen Machbarkeitsstudie sollen in die weitere Planung für den Standort Holweider Straße einfließen, sowohl die städtischen wie auch die Bauvorhaben der KölnBäder GmbH aufgreifen und abschließend in einer entsprechenden Bauvoranfrage münden.
Die
Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der
städteplanerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund
250.000,00 € brutto.
Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende
Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger
ordentlicher Aufwand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme
folgenden Beschlusses:
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am
Schulstandort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen
in 51065 Köln-Mülheim an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die
Entscheidung bedingt sich durch die geplante künftige schulische Nutzung des
Standortes, unabhängig davon welche Schule und Schulform diesen Schulstandort
nutzen wird.
2.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Errichtung der
Dreifachturnhalle Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH aufzunehmen. Ziel der
Verhandlungen ist die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur gemeinsamen
Errichtung des Neubaus des Genovevabades mit der Dreifachturnhalle für den
schulischen Bedarf.
3.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem eine städteplanerische
Machbarkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider Straße öffentlich zur
Verfügung stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse der städteplanerischen
Machbarkeitsstudie sollen in die weitere Planung für den Standort Holweider
Straße einfließen, sowohl die städtischen wie auch die Bauvorhaben der
KölnBäder GmbH aufgreifen und abschließend in einer entsprechenden
Bauvoranfrage münden.
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städteplanerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 250.000,00 € brutto.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am
Schulstandort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen
in 51065 Köln-Mülheim an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die
Entscheidung bedingt sich durch die geplante künftige schulische Nutzung des
Standortes, unabhängig davon welche Schule und Schulform diesen Schulstandort
nutzen wird.
2.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Errichtung der
Dreifachturnhalle Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH aufzunehmen. Ziel der
Verhandlungen ist die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur gemeinsamen
Errichtung des Neubaus des Genovevabades mit der Dreifachturnhalle für den
schulischen Bedarf.
3.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem eine städteplanerische
Machbarkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider Straße öffentlich zur
Verfügung stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse der städteplanerischen
Machbarkeitsstudie sollen in die weitere Planung für den Standort Holweider
Straße einfließen, sowohl die städtischen wie auch die Bauvorhaben der
KölnBäder GmbH aufgreifen und abschließend in einer entsprechenden
Bauvoranfrage münden.
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städteplanerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 250.000,00 € brutto.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am
Schulstandort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen
in 51065 Köln-Mülheim an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die
Entscheidung bedingt sich durch die geplante künftige schulische Nutzung des
Standortes, unabhängig davon welche Schule und Schulform diesen Schulstandort
nutzen wird.
2.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Errichtung der Dreifachturnhalle
Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen ist
die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur gemeinsamen Errichtung des Neubaus des
Genovevabades mit der Dreifachturnhalle für den schulischen Bedarf.
3.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem eine städteplanerische
Machbarkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider Straße öffentlich zur
Verfügung stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse der städteplanerischen
Machbarkeitsstudie sollen in die weitere Planung für den Standort Holweider
Straße einfließen, sowohl die städtischen wie auch die Bauvorhaben der
KölnBäder GmbH aufgreifen und abschließend in einer entsprechenden
Bauvoranfrage münden.
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städteplanerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 250.000,00 € brutto.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der
Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am
Schulstandort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen
in 51065 Köln-Mülheim an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die
Entscheidung bedingt sich durch die geplante künftige schulische Nutzung des
Standortes, unabhängig davon welche Schule und Schulform diesen Schulstandort
nutzen wird.
2.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Errichtung der
Dreifachturnhalle Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH aufzunehmen. Ziel der
Verhandlungen ist die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur gemeinsamen
Errichtung des Neubaus des Genovevabades mit der Dreifachturnhalle für den
schulischen Bedarf.
3.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem eine städteplanerische
Machbarkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider Straße öffentlich zur
Verfügung stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse der städteplanerischen
Machbarkeitsstudie sollen in die weitere Planung für den Standort Holweider
Straße einfließen, sowohl die städtischen wie auch die Bauvorhaben der
KölnBäder GmbH aufgreifen und abschließend in einer entsprechenden
Bauvoranfrage münden.
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städteplanerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 250.000,00 € brutto.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur
Errichtung einer Dreifachturnhalle am Schulstandort Holweider Straße 2
einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim an und
beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die Entscheidung bedingt sich durch
die geplante künftige schulische Nutzung des Standortes, unabhängig davon
welche Schule und Schulform diesen Schulstandort nutzen wird.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die
Errichtung der Dreifachturnhalle Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH
aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen ist die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur
gemeinsamen Errichtung des Neubaus des Genovevabades mit der Dreifachturnhalle
für den schulischen Bedarf.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem
eine städteplanerische Machbarkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider
Straße öffentlich zur Verfügung stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse
der städteplanerischen Machbarkeitsstudie sollen in die weitere Planung für den
Standort Holweider Straße einfließen, sowohl die städtischen wie auch die
Bauvorhaben der KölnBäder GmbH aufgreifen und abschließend in einer
entsprechenden Bauvoranfrage münden.
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städteplanerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 250.000,00 € brutto.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.