Beschluss: zurückgestellt


Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden stellt den Antrag auf Bitten der Antragssteller zurück.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten die genannten Punkte bei laufender Überarbeitung der Leitlinien zu prüfen

 

1.    Die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln sind zu überarbeiten.

a.    Dabei ist insbesondere die Voraussetzung „Es gibt Gestaltungsspielraum und die inhaltlichen Entscheidungen sind noch nicht getroffen.“ für die niedrigste Intensitätsstufe „Information“ zu streichen. Dies kann auch geschehen, indem die Information eigenständig betrachtet und nicht fälschlicherweise als Beteiligungsstufe aufgeführt wird.

b.    Es ist klarzustellen, ob mit dem „Verantwortungsbereich“ die endgültige Beschlussfassung oder die Mitberatung gemeint ist.

2.    Die Geschäftsordnung der Rates und der Bezirksvertretungen ist dahingehend zu ergänzen, dass Beschlussvorlagen, welche

a.    ohne Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung versehen sind, und/oder

b.    die keine oder einer falsche Begründung enthalten, wenn keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird,

von den damit befassten (also nicht nur den beschlussfassenden) Gremien als unvollständig in die Verwaltung zurücküberwiesen werden können, da sie nicht der Mindestform entsprechen.

3.    Die Fachabteilungen der Verwaltung sind erneut dafür zu sensibilisieren, dass die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung fester Bestandteil im Verwaltungshandeln und der politischen Entscheidung ist. Beschlussvorlagen sind entsprechend zu ergänzen.

4.    Die Ersteller*innen der Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den entsprechenden Abteilungen der Fachverwaltung sind darüber zu informieren, was die freiwillige beziehungsweise systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ist und dass es hierfür eben genau keiner gesetzlichen Vorgabe bedarf.

5.    Die Verwaltung soll über die bestehenden Möglichkeiten hinaus auch geeignete Maßnahmen entwickeln, um die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass sie zu bestimtmen Beschlussvorlagen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen darf.

6.    Beschlussvorlagen, für welche die Kölner*innen eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen dürfen, sind regelmäßig in geeigneter Form, öffentlich bekannt zu machen.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.