Beschluss: zurückgestellt
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden stellt den Antrag auf Bitten der Antragssteller zurück.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten
die genannten Punkte bei laufender Überarbeitung der Leitlinien zu prüfen
1.
Die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln
sind zu überarbeiten.
a.
Dabei ist insbesondere die Voraussetzung „Es gibt Gestaltungsspielraum und die
inhaltlichen Entscheidungen sind noch nicht getroffen.“ für die niedrigste
Intensitätsstufe „Information“ zu
streichen. Dies kann auch geschehen, indem die Information eigenständig
betrachtet und nicht fälschlicherweise als Beteiligungsstufe aufgeführt wird.
b.
Es ist klarzustellen, ob mit dem „Verantwortungsbereich“ die
endgültige Beschlussfassung oder die Mitberatung gemeint ist.
2.
Die Geschäftsordnung der Rates und der Bezirksvertretungen
ist dahingehend zu ergänzen, dass Beschlussvorlagen, welche
a.
ohne Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung versehen
sind, und/oder
b.
die keine oder einer falsche Begründung enthalten, wenn keine
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird,
von den
damit befassten (also nicht nur den beschlussfassenden) Gremien als
unvollständig in die Verwaltung zurücküberwiesen werden können, da sie nicht
der Mindestform entsprechen.
3.
Die Fachabteilungen der Verwaltung sind erneut dafür zu
sensibilisieren, dass die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung fester
Bestandteil im Verwaltungshandeln und der politischen Entscheidung ist.
Beschlussvorlagen sind entsprechend zu ergänzen.
4.
Die Ersteller*innen der Mindestaussagen zur
Öffentlichkeitsbeteiligung in den entsprechenden Abteilungen der Fachverwaltung
sind darüber zu informieren, was die freiwillige beziehungsweise
systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ist und dass es hierfür eben genau keiner
gesetzlichen Vorgabe bedarf.
5.
Die Verwaltung soll über die bestehenden Möglichkeiten hinaus
auch geeignete Maßnahmen entwickeln, um die Bevölkerung darauf hinzuweisen,
dass sie zu bestimtmen Beschlussvorlagen eine Öffentlichkeitsbeteiligung
vorschlagen darf.
6.
Beschlussvorlagen, für welche die Kölner*innen eine
Öffentlichkeitsbeteiligung anregen dürfen, sind regelmäßig in geeigneter Form,
öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.