Beschluss: geändert beschlossen
I Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die in Anlage 3 dargestellten planerischen
Zielvorgaben der Vorhabenträgerin zur Kenntnis;
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des
Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94,
Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel „Lyoner Passage“ in Köln-Chorweiler
– einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten;
3. beschließt, die nordöstlich angrenzende städtische
Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach §
12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem
Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche
planungsrechtlich zu sichern;
4. beauftragt die Verwaltung, die Integration einer
mindestens dreizügigen Kindertagesstätte in das Vorhaben zu prüfen;
5. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor einen architektonisch-freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerb nach RPW mit sechs gesetzten Planungsteams
durchzuführen. Ziel ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes als
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, welches die Vorgaben des Kooperativen
Baulandmodells einhält. Die Beteiligung der Rats- und Bezirkspolitik im
Qualifizierungsverfahren erfolgt entsprechend dem „Kölner Modell der
Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA
am 07.04.2022);
6.
beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche
Höhenentwicklung und Baumasse des Vorhabens im Rahmen der Auslobung des
Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperativen
Baulandmodells entschieden wird;
7. beschließt nach Abschluss des
Qualifizierungsverfahrens, die Durchführung der freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2
(Öffentlichkeitsveranstaltung).
8.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6
(Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt.
II Mündlicher Antrag vom RM Weisenstein (DIE LINKE):
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Streichung des Wiedervorlageverzichts
aus der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderung
gestrichen):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die in Anlage 3 dargestellten planerischen
Zielvorgaben der Vorhabenträgerin zur Kenntnis;
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des
Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94,
Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel „Lyoner Passage“ in
Köln-Chorweiler – einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu
errichten;
3. beschließt, die nordöstlich angrenzende städtische
Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach §
12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem
Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche
planungsrechtlich zu sichern;
4. beauftragt die Verwaltung, die Integration einer
mindestens dreizügigen Kindertagesstätte in das Vorhaben zu prüfen;
5. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor einen architektonisch-freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerb nach RPW mit sechs gesetzten Planungsteams
durchzuführen. Ziel ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes als
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, welches die Vorgaben des Kooperativen
Baulandmodells einhält. Die Beteiligung der Rats- und Bezirkspolitik im
Qualifizierungsverfahren erfolgt entsprechend dem „Kölner Modell der
Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA
am 07.04.2022);
6.
beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung
und Baumasse des Vorhabens im Rahmen der Auslobung des
Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperativen
Baulandmodells entschieden wird;
7. beschließt nach Abschluss des
Qualifizierungsverfahrens, die Durchführung der freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2
(Öffentlichkeitsveranstaltung).
8.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6
(Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich:
Unter Punkt 6 soll zur verträglichen Höhenentwicklung eine Begrenzung auf fünf Obergeschosse eingefügt werden und der Punkt 8 gestrichen werden.
Ursprungsantrag:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die in Anlage 3 dargestellten planerischen
Zielvorgaben der Vorhabenträgerin zur Kenntnis;
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des
Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94,
Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel „Lyoner Passage“ in
Köln-Chorweiler – einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu
errichten;
3. beschließt, die nordöstlich angrenzende städtische
Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach §
12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem
Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche
planungsrechtlich zu sichern;
4. beauftragt die Verwaltung, die Integration einer mindestens
dreizügigen Kindertagesstätte in das Vorhaben zu prüfen;
5. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor einen
architektonisch-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW mit sechs
gesetzten Planungsteams durchzuführen. Ziel ist die Erarbeitung eines
städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, welches
die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells einhält. Die Beteiligung der Rats-
und Bezirkspolitik im Qualifizierungsverfahren erfolgt entsprechend dem „Kölner
Modell der Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch
den StEA am 07.04.2022);
6.
beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche
Höhenentwicklung und Baumasse des Vorhabens im Rahmen der Auslobung des
Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperativen
Baulandmodells entschieden wird;
7. beschließt nach Abschluss des
Qualifizierungsverfahrens, die Durchführung der freiwilligen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2
(Öffentlichkeitsveranstaltung).
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich:
Mit den Stimmen der CDU-Fraktion (bei Abwesenheit von BM Zimmermann), Fraktion Die Grünen, BM Schlimgen (FDP) und AfD-Fraktion abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich.
Antrag:
Zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (bei Abwesenheit von BM Zimmermann), der AfD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Herrn Schlimgen (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich