Beschluss: geändert beschlossen


I Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    nimmt die in Anlage 3 dargestellten planerischen Zielvorgaben der Vorhabenträgerin zur Kenntnis;

2.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel „Lyoner Passage“ in Köln-Chorweiler – einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten;

3.    beschließt, die nordöstlich angrenzende städtische Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche planungsrechtlich zu sichern;

4.    beauftragt die Verwaltung, die Integration einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte in das Vorhaben zu prüfen;

5.    beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor einen architektonisch-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW mit sechs gesetzten Planungsteams durchzuführen. Ziel ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, welches die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells einhält. Die Beteiligung der Rats- und Bezirkspolitik im Qualifizierungsverfahren erfolgt entsprechend dem „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022);

6.    beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung und Baumasse des Vorhabens im Rahmen der Auslobung des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells entschieden wird;

7.    beschließt nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens, die Durchführung der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Öffentlichkeitsveranstaltung).

8.    verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt.

 

II Mündlicher Antrag vom RM Weisenstein (DIE LINKE):

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Streichung des Wiedervorlageverzichts aus der Beschlussvorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderung gestrichen):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    nimmt die in Anlage 3 dargestellten planerischen Zielvorgaben der Vorhabenträgerin zur Kenntnis;

2.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel „Lyoner Passage“ in Köln-Chorweiler – einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten;

3.    beschließt, die nordöstlich angrenzende städtische Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche planungsrechtlich zu sichern;

4.    beauftragt die Verwaltung, die Integration einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte in das Vorhaben zu prüfen;

5.    beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor einen architektonisch-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW mit sechs gesetzten Planungsteams durchzuführen. Ziel ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, welches die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells einhält. Die Beteiligung der Rats- und Bezirkspolitik im Qualifizierungsverfahren erfolgt entsprechend dem „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022);

6.    beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung und Baumasse des Vorhabens im Rahmen der Auslobung des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells entschieden wird;

7.    beschließt nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens, die Durchführung der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Öffentlichkeitsveranstaltung).

8.    verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich:

 

Unter Punkt 6 soll zur verträglichen Höhenentwicklung eine Begrenzung auf fünf Obergeschosse eingefügt werden und der Punkt 8 gestrichen werden.

 

Ursprungsantrag:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    nimmt die in Anlage 3 dargestellten planerischen Zielvorgaben der Vorhabenträgerin zur Kenntnis;

2.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel „Lyoner Passage“ in Köln-Chorweiler – einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten;

3.    beschließt, die nordöstlich angrenzende städtische Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche planungsrechtlich zu sichern;

4.    beauftragt die Verwaltung, die Integration einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte in das Vorhaben zu prüfen;

5.    beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor einen architektonisch-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW mit sechs gesetzten Planungsteams durchzuführen. Ziel ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, welches die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells einhält. Die Beteiligung der Rats- und Bezirkspolitik im Qualifizierungsverfahren erfolgt entsprechend dem „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022);

6.    beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung und Baumasse des Vorhabens im Rahmen der Auslobung des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells entschieden wird;

7.    beschließt nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens, die Durchführung der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Öffentlichkeitsveranstaltung).

verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich:

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion (bei Abwesenheit von BM Zimmermann), Fraktion Die Grünen, BM Schlimgen (FDP) und AfD-Fraktion abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich.

 

 

Antrag:

Zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (bei Abwesenheit von BM Zimmermann), der AfD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Herrn Schlimgen (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich