Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, in die Bezirksvertretung Chorweiler und in den Wirtschaftsausschuss.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.         den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

2.         den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

3.         das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWE-Zentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

5.         In den weiteren Beratungen sind zusätzliche Maßnahmen vorzusehen, die eine bessere Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild gewährleisten, z. B. Fassadenbegrünung u. a.

6.         Die Planungen hinsichtlich des Flächenmanagements sind zu optimieren.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

2.         den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

3.         das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWE-Zentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

 

Zusatzbeschluss:

 

-       Eine zügige Umsetzung der Umgehungsstraße Fühlingen (L43) mit der Trassenführung nach Variante 2c wird befürwortet. Auf ausreichenden Lärmschutz ist zu achten. Die Weiterführung der Umgehungsstr. über den Blumenbergsweg zu AB muss Sinnvollerweise zeitgleich erfolgen. Entsprechende Verhandlungen mit dem Land sind voranzutreiben. Auch eine Vorfinanzierung durch beteilige Unternehmen, wie zum Beispiel Ineos / Paralllelweg, sollte in Erwägung gezogen werden.

-       Für die nördlich der Umgehungsstr., am Mennweg, wohnenden Menschen – auch Schulkinder – muss eine gute / sichere Überquerung, zu Fuß und per Fahrrad, auf die südliche Seite geschaffen werden. Ein Umweg, zu Fuß über den Kreisverkehr, wird nicht angenommen werden und ist abzulehnen.

-       Bezüglich der Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung zwischen Fühlingen in der Ost-West Achse zum Rhein hin – sichergestellt sein. Es soll geprüft werden ob dies allein durch ein errichten des REWE Gebäudes, parallel zu Mohlenweg mit der längeren Seite, erreicht werden kann. Eine Brücke, mit den daraus entstehenden Kosten, könnte dann entfallen da dieses Gebäude über die L43 und die Planstrassen erreichbar wären. Für die Sichtachsen von Fühlungen zum Rhein und umgekehrt ist das ebenfalls von Vorteil.

-       Das Erscheinungsbild des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch verbesserungsfähig.

-       Licht und Geräuschemission sowie das äußere Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude, wie dem geplanten, das einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft bedeutet, möglichst diesem Umfeld anzupassen.

-       Die Gestaltung des Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht werden. Die Dachlinie sollte nicht nur eine durchgehende Waagerechte sein. Hier ist eine Auflockerung der Dachlandschaft erforderlich.

-       Das Gebäude sollte mit einer ausreichenden Begrünung ummantelt werden. Dies soll mit Sträuchern und Bäumen geschehen. Die Bäume müssen bereits eine bestimmte Größe – 2m bis 3m ? – bei der Pflanzung haben. Die Höhe der ausgewachsenen Bäume sollte bis zur Gebäudehöhe sein. Es sollen ortsübliche heimische Gehölze angepflanzt werden.

-       Wird eine zeitgleiche Fertigstellung der REWE Gebäude und deren Inbetriebnahme und der L43 sowie der Planstrassen im GE und GI sichergestellt?

-       Sind Pläne erstellt, mit den entsprechenden Überprüfungen der Verkehre, für den Fall das die zeitgleiche Inbetriebnahme nicht erreicht wird? Wird dabei eine Mehrbelastung der umliegenden Orte vermieden? Wie sehen die Pläne aus? Werden die Pläne auch bei der Bürgerbeteiligung vorgestellt?

 

Zudem wird beschlossen, dass eine frühzeitige Information der Bezirksvertretung seitens REWE mit der Möglichkeit der Einflussnahme bei der Gestaltung des Gebäudes bzw. der Ausgestaltung des Umfeldes erfolgt.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

2.         den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

3.         das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWE-Zentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

2.         den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

3.         das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWE-Zentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.