Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit der Ergänzung zur Anhörung in die Bezirksvertretung 9 – Mülheim und in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün und verzichtet nicht auf Wiedervorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard Mülheim-Süd mit Grünzug Charlier’ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020.
Ergänzung:
Die im nördlichen Bereich vorgesehene Verbindung der den Rhein begleitenden Grünflächen mit der Deutz-Mülheimer Straße wird nach Süden um ca. 25 m bis auf die Höhe der Einmündung Danzierstraße erweitert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt mit einer Ergänzung dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard Mülheim-Süd mit Grünzug Charlier’ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020.
Ergänzung:
Die im nördlichen Bereich vorgesehene Verbindung der den Rhein begleitenden Grünflächen mit der Deutz-Mülheimer Straße wird nach Süden um ca. 25 m bis auf die Höhe der Einmündung Danzierstraße erweitert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. §
142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard Mülheim-Süd mit Grünzug Charlier’ in der zu
diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
bis zum 31.12.2020.
Die im nördlichen Bereich vorgesehene
Verbindung der den Rhein begleitenden Grünflächen mit der Deutz-Mülheimer
Straße wird nach Süden bis auf die Höhe der Einmündung Danzierstraße
entsprechend der Plandarstellung zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes in
Anlage 6 (Satzungsanlage) und der neugefassten Begründung der Sanierungssatzung
in Anlage 7 erweitert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard Mülheim-Süd mit Grünzug Charlier’ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020.
Die im nördlichen Bereich vorgesehene
Verbindung der den Rhein begleitenden Grünflächen mit der Deutz-Mülheimer
Straße wird nach Süden bis auf die Höhe der Einmündung Danzierstraße
entsprechend der Plandarstellung zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes in Anlage
6 (Satzungsanlage) und der neugefassten Begründung der Sanierungssatzung in
Anlage 7 erweitert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.