Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen der Vorlage uneingeschränkt zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Nicht anwesend: Herr Knauf, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mit großer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.