Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf
Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen der Vorlage uneingeschränkt
zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Knauf, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 198. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit großer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.